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#1
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Hallo, hab da mal ne frage.
Ich habe Gewerbe angemeldet. Kann ein paar kleine Aufträge im Designbereich übernehmen. Bis 100 € sind ja anrechnungsfrei, bis 799 € werden zu 80 % angerechnet. Angenommen ich verdiene nun 160 € habe aber unkosten von 60 €. Werden dann die 60 € die ich über 100 € verdient habe zu 80% angerechnet oder werden die Unkosten erst abgezogen? Weiss das jemand? Gruß Rolf |
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#2
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Lieber Gewerbeanmelder
, es gibt keine Un-kosten, es sind Kosten, im Gegensatz zu Sinn und Unsinn, nun zum Ernst, als Gewerbetreibender hast du die Pflicht eine EÜR zu erstellen, das ist jetzt kein Überrraschungsei, sondern die Bilanz für Kleinstunternehmer, also Einnahme/Überschuß-Rechnung.Einnahme ist klar, minus Ausgaben = Überschuß. Hast du jetzt 100 € Einnahmen und 200 € Ausgaben, hast du zwar schlecht gewirtschaftet, aber keine Abzüge im Bezug von Alg |
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