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#1
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Hi,
ich bin 56J und beziehe seit August 2008 eine Witwenrente. Ich bin seit Juli 2008 bei der AfA als "Arbeitsuchend OHNE Leistungsbezug" angemeldet. Da ich mir jetzt überlege mich bei der AfA abzumelden, hätte ich folgende Fragen: Bei der Abmeldung beim AfA, was wäre die rentenrechtlichen Konsequenzen ? Mir ist zwar klar daß die "Auszeiten" nicht mehr berücksichtigt werden, aber einen Einfluß auf die Rentenhöhe hätte dies ohnehin nicht (soweit ich informiert bin). Welche Nachteile würden bei der Abmeldung beim AfA mir entstehen ? Würde eine Abmeldung ingendwelche Nachteile erbringen in Bezug auf der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse. Soweit ich weiß, werden meine Krankenkassebeiträge vom Rentenversicherungsbund getragen bzw. meine Witwenrente automatisch abgezogen. Zudem fallen zusätzliche Krankenkassebeiträge aus der Auszahlung des Versorgungsplans meiner verstorbene Ehefrau an. Vielen Dank Jim |
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