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#1
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Hallo, ich bin gearde ein wenig am Verzweifeln, weil ich nicht weiß was jetzt genau auf mich zu kommt.
Ich bin am 11.01.12 erkrankt und konnt mich erst am 12.01 telefonisch bei meinem AG krankmelden, ich habe auch eine AU und diese am 12.01 zu meinem AG geschickt. Am Telefon habe ich mich für die verspätet KM entschuldigt und habe gesagt das ich am 16.01 wieder an den Schulungen teilnehmen werde. Am 16.01 bin ich dann wie gewohnt zur Arbeit gefahren und dort hat man mir dann gesagt, was ich denn hier noch zu suchen hätte. Bin dann geschockt wieder nach Hause gefahren und habe telefonisch beim AG nachgefragt ob ich nun gekündigt bin. Dort hat man mir gesagt, man überlege ob man die Kündigung aussprechen würde, aufgrund meiner verspäteten KM vom 12.01.12. Man sagte mir ich solle mich schonmal wieder Arbeitssuchend melden, dies habe ich dann sofort getan und habe vom Amt einen Zettel bekommen wo ich nun ausfüllen muss, ob ich mich Arbeitswidrigverhalten habe? In diesem Punkt bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich das getan habe, und wenn ja was heißt das genau nun für mich? Bekomme ich dann kein ALG 1 mehr? FAlls jemand eine Antwort weiß, ich wäre sehr dankbar, durch google.de konnte ich leider auch nichts erfahren. |
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#2
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einzelfallentscheidung. wer soll sich denn in diesen fall hineinversetzen? ist die kündugung rechtens, gab es schon vorher disziplinarische maßnahmen gegen dich?
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#3
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Nein es gab vorher keine disziplinarische maßnahmen gegen mich.
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#4
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na dann reiche doch eine kündigungsschutzklage ein. somit hättest du auch anspruch auf alg1. ich bin der meinung, dass es ausgereicht hat, sich am 12.01. telefonisch beim AG krank abzumelden.
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#5
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Ich finde die Reaktion deines Arbeitgebers schon reichlich komisch.Eigentlich gibt es die Regelung das man sich innerhalb drei Tagen krank zu melden hat. Selbstverständlich macht man dies bereits am ersten Tag aber ich denke auch der zweite Tag ist noch in Ordnung und rechtfertig keine Kündigung.
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#6
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Was Kitty schreibt ist richtig, es sei denn in Deinem Arbeitsvertrag stünde, dass eine Krankmeldung bereits am 1. Tag vorzulegen wäre.
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#7
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Natürlich muss man sich schon am 1. Tag krank melden. Die Krankmeldung selbst muss bis zum 3. Tag beim Arbeitgeber eingegangen sein. Man wird ja wohl in der Lage sein, sich gleich am ersten Tag krank zu melden und selbst wenn nicht, kann man eine Person beauftragen, die dies für einen tut. Ich bin seit 30 Jahren berufstätig. Krank gemeldet habe ich mich immer selbst und zwar gleich am ersten Tag.
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#8
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Es gibt sicherlich auch Krankheiten wo es nicht möglich ist sich gleich am ersten Tag krank zu melden. Trotzdem rechtfertigt eine Krankmeldung am zweiten Tag nicht dieses Verhalten des AG.
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#9
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Das war bisher auch mein einzigesw Mal wo ich mich nicht am 1. Tag krank melden konnte, wie und wo reiche ich denn so eine Kündigungsschutzklage ein?
Und wie lange sollte man maximal auf die Kündigung warten, also den Brief, ich warte jetzt schon 1 Woche und habe immer noch nichts erhalten, ich muss z.b ja meine Anträge einreichen und dafür bräuchte ich die Kündigung. |
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#10
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die kündigungsschutzklage wird beim zuständigen arbeitsgericht deines wohnortes schriftlich und formlos eingereicht. da brauchst du nicht mal einen anwalt.
wenn die dir die kündigung nicht schriftlich geben wollen, dazu sind sie aber verpflichtet. dann musst du das in dem klageschreiben erwähnen. wichtig war ja, dass du Zitat:
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