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Raus von zu Hause

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  #1  
Alt 08.09.2009, 15:33
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Frage Raus von zu Hause

Ich wohne noch bei meinem Vater, aber wir kommen seit etwa einem halben Jahr nicht mehr miteinander aus. Jetzt will er mich rausschmeißen und zwar bis nächste Woche, also muss ich mir eine Wohnung suchen.
Ich bin 25 jahre alt und Alg 1 Empfänger ( ca. 460 € )

Wollte mal fragen welche zuschüsse ich beim arbeitsamt beantragen kann.
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  #2  
Alt 09.09.2009, 17:03
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Du müßtest als Aufstockung ALG2 beantragen denn da du 25 bist bildest du eine eigene BG und kannst auch ausziehen.Die Wohnung müßtest du dir genehmigen lassen.
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  #3  
Alt 10.09.2009, 17:54
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Heute hatte ich einen Termin mit meinem Arbeitsberater und habe ihn gefragt, was mann da machen kann.
Er hat mir gesagt das ich zum jobcenter muss und zusätzlich Alg 2 beantragen soll.
Dort angekommen habe ich einer Beraterrin den Fall geschildert.

Plötzlich sagte Sie zu mir " müssen sie halt ins Obdachlosenheim ziehen"

Die hat doch nen Platten, um nicht ausfallend zu werden habe ich mich von ihr Verabschiedet......Kann ich mir wirklich keine Wohnung nehmen???????? Ich bin doch 25.
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  #4  
Alt 10.09.2009, 17:55
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Achso dazu kommt noch das Sie sagte das ich kein geld bekommen würde.
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  #5  
Alt 11.09.2009, 10:28
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Du bist 25 und kannst natürlich ausziehen.Stell einfach einen ALG2 Antrag und auch einen Antrag für eine Wohnung.Außerdem solltest du dir alles schriftlich geben lassen was eine SB dir sagt.Auf deinen Wunsch hin müssen sie dir von dem Gespräch eine Niederschrift machen und meistens wenn du etwas schriftlich verlangst geht alles ganz schnell.
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  #6  
Alt 11.09.2009, 20:02
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Danke für den Tipp....

Heute hatte ich nochmals ein Gespräch mit einem Freund meines cousins, welcher ebenfalls bei dem JC arbeitet wo ich gestern war.
Er gab mir als erstes den Tipp mich in der nächst höheren Instanz, über die SB zu beschweren.
Desweiteren hat er seine Kontakte bei der Wiederrufsstelle spielen lassen und mir mehre Blätter mit plausiebelen Begründungen für eine Kostenübernahme der Whg. gegeben. ( welches auf rechtskräftige Gerichtsurteile basiert)

IDas beste daran ist, das der grund ,der gestern angeblich nicht reichte, auf diesem Zettel steht.

Warscheinlich hatte die SB nur schlechte laune, weil ich Sie in Ihrer Mittagspause gestört habe.
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