Wer zahlt die Krankenverischerung wenn man keinen Anspruch auf ALG1/2 hat?

  • Hallo,


    bin neu hier und hätte da gleich mal ne frage.



    Ich bin in die missliche Lage gekommen, dass Ich Arbeitslos bin. Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma 10 Monate lang beschäftigt und wurde jetzt frisch gekündigt.
    Da Ich keine 12 Monate gearbeitet habe und auch keinerlei Reserven mehr habe (Arbeitszeit), habe Ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und da Ich bei meinen Eltern noch lebe, auch keinen Anspruch auf HartIV bzw. würde Ich diesen weg eh gern vermeiden.
    Jetzt sieht es ja so aus das man in Deutschland versichert sein muss. Aber wer trägt die Krankenversicherung die sich im Monat auf ca. 143€ beläuft?
    Meine Krankenkasse sagte mir das i.d.r die Agentur für Arbeit die Krankenversicherung normalerweise weiter bezahlt, auch wenn Ich keinerlei Anspruch auf Leistungen habe.
    Das Arbeitsamt wiederum sagt, das wenn Ich keine Ansprüche habe, Ich auch keinen Anspruch darauf hätte dass das Arbeitsamt die Krankenversicherung trägt.


    Wer ist denn nu da im Recht?


    Es ist mir vollkommen unverständlich wie das System jemanden so hängen lassen kann wie mich derzeit.
    Ich bin 24 Jahre alt hab kein Anspruch weil Ich nur 10 Monate gearbeitet habe und soll 143€ im Monat selber bezahlen, obwohl Ich keinerlei Einkommen habe.


    Weiß jmd einen Weg oder war schon mal jmd die der Situation wie Ich?


    Ich danke im voraus schon mal für eure Hilfe.



    Ciao

  • Hi,


    leider kann Ich mich nicht über meine Eltern versichern, da Ich über 23 bin. Ich könnte mich bis 25 über meine Eltern versichern, allerdings nur dann wenn ich Schüler/Student wäre, was Ich aber net bin. So das Ich quasi in einem Loch stecke.


    Kann es denn wirklich sein, das unser "Super" durchdachtes System in meinem Fall nicht greift?


    Ciao

  • Wenn - wie du geschrieben hast -, dir deine Krankenkasse die Mitteilung gemacht hat, dass "normalerweise" die KV-Kosten von der Agentur übernommen werden in Fällen wie deinem, würde ich mich bei der Kasse noch einmal genauer erkundigen, ob sie Fallbeispiele haben und/oder wissen, auf welche Paragraphen oder ähnliches du dich berufen könntest oder wie das bei anderen gelaufen ist und mich wegen des Versicherungsbeitrages mit diesen Argumenten erneut an das Amt wenden.

  • Da du aber als arbeitssuchend gemeldet bist ohne Leistungsbezug, stelle trotzdem fristwahrend einen Antrag auf Übernahme der KV. Dann muss ja auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe deine Eltern unterhaltspflichtig sind und für die KV-Beiträge aufkommen müssen. Nicht ohne Bescheid abwimmeln lassen, immer schön Antrag stellen.

  • Denke es kommt auf die Krankenkasse an. Die BEK hat sogar von sich aus selbst sofort die Familienversicherung vorgeschlagen und abgewickelt.
    Habe irgendwo vor kurzen gelesen, dass man trotzdem immer einen Versicherungsschutz behält. Schreib einfach eine E-Mail an Deine Kasse, damit du immer was schriftliches in der Hand hast.
    Deine Arbeitslosigkeit wurde doch von Dir rechtzeitig angemeldet, dann kannst Du es doch auch nachweisen. Vielleicht gibt es auch von Deiner KK eine Web-Seite auf der du Dich schlaumachen kannst.