Zurück   Sozialleistungen Forum > Arbeitslosengeld > Arbeitslosmeldung & Antrag

- Anzeige -

Wer zahlt die Krankenverischerung wenn man keinen Anspruch auf ALG1/2 hat?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.05.2009, 15:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 2
Standard Wer zahlt die Krankenverischerung wenn man keinen Anspruch auf ALG1/2 hat?

Hallo,

bin neu hier und hätte da gleich mal ne frage.


Ich bin in die missliche Lage gekommen, dass Ich Arbeitslos bin. Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma 10 Monate lang beschäftigt und wurde jetzt frisch gekündigt.
Da Ich keine 12 Monate gearbeitet habe und auch keinerlei Reserven mehr habe (Arbeitszeit), habe Ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und da Ich bei meinen Eltern noch lebe, auch keinen Anspruch auf HartIV bzw. würde Ich diesen weg eh gern vermeiden.
Jetzt sieht es ja so aus das man in Deutschland versichert sein muss. Aber wer trägt die Krankenversicherung die sich im Monat auf ca. 143€ beläuft?
Meine Krankenkasse sagte mir das i.d.r die Agentur für Arbeit die Krankenversicherung normalerweise weiter bezahlt, auch wenn Ich keinerlei Anspruch auf Leistungen habe.
Das Arbeitsamt wiederum sagt, das wenn Ich keine Ansprüche habe, Ich auch keinen Anspruch darauf hätte dass das Arbeitsamt die Krankenversicherung trägt.

Wer ist denn nu da im Recht?

Es ist mir vollkommen unverständlich wie das System jemanden so hängen lassen kann wie mich derzeit.
Ich bin 24 Jahre alt hab kein Anspruch weil Ich nur 10 Monate gearbeitet habe und soll 143€ im Monat selber bezahlen, obwohl Ich keinerlei Einkommen habe.

Weiß jmd einen Weg oder war schon mal jmd die der Situation wie Ich?

Ich danke im voraus schon mal für eure Hilfe.


Ciao
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.05.2009, 17:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Da du keinen Anspruch auf ALG hast müßtest du dich über deine Eltern mit familienversichern.Wenn du 25 wirst kannst du aber dann Leistungen beantragen solltest du noch nicht wieder arbeiten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.05.2009, 01:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 2
Standard

Hi,

leider kann Ich mich nicht über meine Eltern versichern, da Ich über 23 bin. Ich könnte mich bis 25 über meine Eltern versichern, allerdings nur dann wenn ich Schüler/Student wäre, was Ich aber net bin. So das Ich quasi in einem Loch stecke.

Kann es denn wirklich sein, das unser "Super" durchdachtes System in meinem Fall nicht greift?

Ciao
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.05.2009, 01:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Wenn - wie du geschrieben hast -, dir deine Krankenkasse die Mitteilung gemacht hat, dass "normalerweise" die KV-Kosten von der Agentur übernommen werden in Fällen wie deinem, würde ich mich bei der Kasse noch einmal genauer erkundigen, ob sie Fallbeispiele haben und/oder wissen, auf welche Paragraphen oder ähnliches du dich berufen könntest oder wie das bei anderen gelaufen ist und mich wegen des Versicherungsbeitrages mit diesen Argumenten erneut an das Amt wenden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.05.2009, 10:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn er weder ALG1 noch ALG2 bekommt dann wird von dort auch nicht die KV bezahlt werden.Ich würde aber wie lirafe schon sagt nochmal mit der KV sprechen.Können deine Eltern dir eventuell die KV bezahlen?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.05.2009, 10:04
Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 85
Standard

Da du aber als arbeitssuchend gemeldet bist ohne Leistungsbezug, stelle trotzdem fristwahrend einen Antrag auf Übernahme der KV. Dann muss ja auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe deine Eltern unterhaltspflichtig sind und für die KV-Beiträge aufkommen müssen. Nicht ohne Bescheid abwimmeln lassen, immer schön Antrag stellen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 12.05.2009, 22:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 25
Standard

Denke es kommt auf die Krankenkasse an. Die BEK hat sogar von sich aus selbst sofort die Familienversicherung vorgeschlagen und abgewickelt.
Habe irgendwo vor kurzen gelesen, dass man trotzdem immer einen Versicherungsschutz behält. Schreib einfach eine E-Mail an Deine Kasse, damit du immer was schriftliches in der Hand hast.
Deine Arbeitslosigkeit wurde doch von Dir rechtzeitig angemeldet, dann kannst Du es doch auch nachweisen. Vielleicht gibt es auch von Deiner KK eine Web-Seite auf der du Dich schlaumachen kannst.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
geld vom staat wenn vater nicht zahlt mary0662 Kindesunterhalt 11 22.08.2009 17:42
woher bekomme ich geld wenn arbeitsamt noch nicht zahlt? thomas k Arbeitslosmeldung & Antrag 7 22.06.2009 00:18
Keinen Anspruch? Surfelfe Anspruch und Leistungen 0 24.07.2008 15:04
Keinen Anspruch auf ALG II ? pilling Anspruch und Leistungen 2 13.04.2008 11:17
Bekomme Bafög brauche aber zusätzlich hilfe(Vater meiner T. zahlt keinen Unterh.) Nature Anspruch und Leistungen 2 04.11.2007 09:52