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#1
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Hallo,
rechtskräftig 2008 geschieden und mit LG-Urteil dazu verurteilt, an die Mutter meiner behinderten Tochter (23 J.) nachehelichen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Sie selbst muss eine halbschichtige Tätigkeit wahrnehmen und verweist auf die Betreuungserfordnis des Kindes hin, was eine volle Tätigkeit verbieten würde. Fakt ist, meine Tochter ist in einer Behindertenwerkstatt und somit ganztags beschäftigt. Der BU wurde deshalb nicht befristet, weil die Kíndesentwicklung anders, im possitiven Sinne, verlaufen könnte. Meine Frage nun: Sind hier Erfahrungen und G-Urteile zur v. g. Problematik bekannt, insbesondere zur Dauer der Unterhaltsverpflichtung? |
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#2
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Ich kann dir hier leider nichts Konkretes mitteilen, vielleicht aber melden sich noch andere Nutzer. Du kannst aber auch selbst noch versuchen zu "recherchieren" unter "Urteile Bundessozialgericht" oder dergleichen. Dort findet man alle möglichen "Rechtsprechungen", geordnet nach Stichworten.
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#3
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Ich danke Dir für den Hinweis.
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