Bin ich noch Verpflichtet !?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit dem 1.4.2010 lebe ich von meiner Ehefrau getrennt und wir kümmern uns gemeinsam um unsere zwei Kinder (Wochenweiser wechsel, ein 50-50 Regelung - der große ist 6 Jahre und die kleine ist 3 Jahre, die kleine geht in den Kiga, vormittags und nachmittags und ist zum mittagessen zuhause) Bei jedem ist ein Kind gemeldet! Ich zahle keinen Kindesunterhalt, nur an meine Frau 250,-€ im Monat, da sie zu beginn der Trennung nicht mehr arbeiten gehen konnte, weil Sie die kleine versorgt hat. Seit August ist die kleine 3 Jahre alt und ich arbeite im Homeoffice und der wöchentliche wechsel funktioniert. Nun ist mine Frage ob ich überhaupt noch Unterhalt an meine Frau bezahlen muss, da Sie ja thoretisch aufstocken könnte. Da unsere Scheidungpapiere bei Ihrem Anwalt liegen und wir diesen gemeinsam nutzen wollen, will ich nicht unbedingt Ihn fragen, um nicht unnötig einen Stein ins rollen zu bringen. Mein nettogehalt liegt bei 2000,-€ (inkl. 1 Kindergeld), ihres bei ca. 1200,-€ (inkl. 1 Kindergeld) + 160,- Nebenverdienst. ich versuch das gemeinsam Haus zu halten. Was sind die Vorraussetzungen für den Trenn-Ehegattenunterhalt? Oder soll man lieber bis zur Scheidung warten und der Ehegattenunterhalt entfällt dann?


    Mit bestm Dank vorab!