ehegattenunterhalt

  • hallo,
    wer kann mir sagen welcher zeitpunkt für die Unterhaltsberechnung ausschlaggebend ist.
    Ich bin durch die Trennung dieses Jahr in die Steuerklasse 2 gerutscht und verdiene statt der 1880,- netto nur noch 1604,- netto.Die beiden Kinder 16 und 18 leben weiterhin bei mir.
    Der Anwalt meiner Frau legte aber im Mai die Berechnung der letzten 12 Mon zugrunde von denen ich natürlich noch in Klasse 3 war und da natürlich noch einen höheren Verdienst hatte.
    Seit Juli diesen Jahres bezieht meine noch Ehefrau Wohngeld und laut Anwalt müsste ich ihr 307,- Euro mon bezahlen.
    Wer weiss da Rat welcher zeitraum für die Berechnung ausschlaggebend ist