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Einkommensnachweise verlangen

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  #1  
Alt 19.01.2011, 22:26
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Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 1
Standard Einkommensnachweise verlangen

Hallo Community,

Tolles Forum und schönes miteinander !!!!!
Vieleicht kann mir hier einer einen Tip geben.

Nun zu meinem Problem,
Ich bin seit 1998 geschieden und wurde zu 1003,-DM Ehegattenunterhalt verdonnert zuzüglich Kindesunterhalt .

Worum es mir nun geht,
Meine Exfrau hat ab 01.01.2011 auf Ihren Unterhalt verzichtet......ABER

Ich habe diesen die ersten 2 Jahre bezahlt und dann ging es einfach nicht mehr und das ganze lief auf, und sie erwirkte einen Titel.
Ich habe 2006 versucht über einen Anwalt das abzuändern und man verlangte von Ihr Nachweise über Einkommen oder Bewerbungen etc. aber da wurde nie drauf reagiert und das ganze schlief ein.

Nun laufen Pfändungen und ich bin wieder zu einem Anwalt der wieder Auskunft über Einkünfte und Bewerbungen usw.einholen sollte.

Auf diese Anfrage kam dann der verzicht ab 01.01.2011 und da müsse man dann auch keine Auskunft mehr geben und wäre nicht bereit dazu .

UND mein Anwalt sagt das es auch nun zu Spät wäre da noch etwas zu verlangen!!!!!

Meine Frage ,

Muss Sie mir nun nicht mehr für die letzten 2-3 Jahre Auskunft über einkommen usw. geben ?????


LG Dirk
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  #2  
Alt 20.01.2011, 01:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

meiner meinung nach nicht. es gab einen rechtskräftigen titel, den dein anwalt in der ganzen zeit nicht kürzen oder mindern konnte. daher warst du bis zum 31.12.2010 zur unterhaltszahlungen verpflichtet.
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  #3  
Alt 20.01.2011, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das müßte dir doch eigentlich dein Anwalt beantworten können.Wenn deine Ex jetzt plötzlich auf den Unterhalt verzichtet kannst du davon ausgehen das sie eigentlich genug Geld hat um sich zu unterhalten und du eventuell hättest gar nicht mehr zahlen müssen.Ansonsten würde sie doch ihre Verhältnisse offen legen.Warum bist du dem ganzen denn nicht nachgegangen als sie bereits beim ersten mal der Aufforderung Bewerbungen und ihr Einkommen offenzulegen nicht nachgekommen ist.Kann durchaus sein das du jetzt das nachsehen hast.Ich würde aber an deiner Stelle trotzdem versuchen die Unterlagen noch zu bekommen denn ich denke das sie auch eine Verpflichtung dir gegenüber hat anzugeben wenn sie nicht mehr bedürftig wäre und für Ihren Unterhalt selbst aufkommen kann.Grob gesagt hätte sie dich betrogen.
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