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Inanspruchnahme des Ex-Gatten bei Hartz IV

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Alt 11.06.2011, 14:26
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Beiträge: 1
Standard Inanspruchnahme des Ex-Gatten bei Hartz IV

Hallo zuammen,

ich bin neu hier und hoffentlich in der richtigen Rubrik. Einen ähnlichen Fall wie meinen, vielleicht exotischen, habe ich nicht gefunden.

Ich (m) bin nach 23 Ehejahren nach altem Recht geschieden worden und seit 5 Jahren wiederverheiratet. Ich befinde mich in soliden wirtschaftlichen Verältnissen,die beiden großen, gemeinsamen Kinder wurden bzw. werden fast ausschließlich durch mich versorgt. Seit der Scheidung leiste ich meiner alleinlebenden Ex Unterhalt, grundsätzlich also lebenslang. Ganz sachliche Information: Die Ex ist, ohne das selbst realisieren zu können, psychisch krank, aber nicht in Behandlung. Das führt dazu, daß sie weder dauerhaft einen Job oder einen Partner findet.

Jetzt ist sie Hartz IV-Empfängerin und ich habe vom Jobcenter per förmlicher Zustellung eine Aufforderung erhalten, meine Vermögensverhältnisse UND DIE MEINER NEUEN FRAU (!!!) offenzulegen.

Meine Fragen:

Ist es denkbar, daß ihr Unterhaltsanspruch gegen mich steigt? Ist es denkbar, daß die Vermögensverhältnisse meiner neuen Ehefrau dabei eine Rolle spielen? Macht es Sinn, eine Anwalt zu Rate zu ziehen und mich ggf. gerichtlich zu wehren?

Vielen Dank für jede weiterführende Information!

Geändert von Marathoni (11.06.2011 um 16:26 Uhr)
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