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#1
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Hallo, wer weiss über folgendes Bescheid:
Ich frage für eine Bekannte, die kein Internet hat und mich gebeten hat, für sie die Frage einzustellen: Sie hat sich von ihrem früheren Partner getrennt, mit dem sie nicht verheiratet war, aber mit dem sie zwei Kinder hat. Die Kinder wurden nach der Trennung dem Vater zugesprochen, der das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat und bei dem sie leben. Die Mutter der Kinder heiratete dann einen anderen Mann. Die Mutter selbst ist Frührentnerin und schwerbehindert. Sie kriegt nur eine minimale Rente. Die Mutter soll Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Ihre Rente reicht bei weitem nicht dafür aus, und sonst ist sie auch mittellos. Müsste daher ihr jetziger Ehemann für den Unterhalt der Kinder aufkommen, die sie zusammen mit ihrem früheren Partner hat? Danke im Voraus |
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#2
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klares nein!
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#3
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Du schreibst: "Die Mutter (schwerbehindert, wenn ich richtig gelesen habe) soll Unterhalt für ihre beim Vater lebenden Kinder zahlen." Wer sagt oder fordert das und mit welcher Argumentation?
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#4
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Der Vater fordert das bei Gericht, er hat das dort eingeklagt, und der Richter hat entschieden, dass sie monatlich für die Kinder, die beim Vater leben, 400 Euro zahlen muss, und rückwirkend für 1 Jahr auch noch, und für sämtliche Prozesskosten soll sie auch aufkommen. Argumentation: weil die Mutter unterhaltspflichtig sei.
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#5
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Klar ist sie "theoretisch" unterhaltspflichtig, aber "praktisch" ist ja nun mal nichts vorhanden. Der Vater meiner Kinder hat "verdient" und dennoch (weil es nicht für alle Kinder reichte) für seine jugendlichen bzw. inzwischen erwachsenen Kinder, die aber noch in Ausbildung sind, nur 72 Euro monatlich übrig. Bist du sicher, alle Infos zu haben; kann mir das kaum vorstellen. Ansonsten würde mich die Urteilsbegründung interessieren. In dem Fall kann man ihr ja nicht einmal eine erhöhte "Erwerbsobliegenheitsverpflichtung" auferlegen, weil sie krank ist. Hört sich für mich so an, als fehlten Details.
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#6
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Hab gerade mit ihr telefoniert. Der Richter, der das entschieden hat mit den 400 Euro, wusste, dass die Mutter nichts verdient und dass sie schwerbehindert ist. Zu der Zeit, als der Richter das entschieden hat, hat sie noch nicht einmal Frührente erhalten, denn der Antrag mit der Frührente ist jetzt erst durch für 1 Jahr. Außerdem hat die Mutter angegeben, sie hätte einen Sohn aus anderer Beziehung , der ADHS hat, der bei ihr lebt, und aus diesem Grund schon könne sie nicht arbeiten gehen.
Der Richter hat gemeint, der neue Ehepartner soll die 400 Euro jeden Monat zahlen, er sei unterhaltspflichtig, da die Mutter das nicht selber zahlen kann. Und darum geht es. Die Hauptfrage ist also, muss der neue Ehemann tatsächlich dafür aufkommen, wenn die Mutter das Geld nicht selber hat, die 400 Euro jeden Monat aufzubringen? |
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#7
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Klares "nein" würde ich sagen. Wann und was für eine Entscheidung des Richters ist das; e? Oder ist es ein Urteil? Man hat eine Berufungsfrist; di muß in dem Fall unbedingt eingehalten werden; es wäe fatal, das hinzunehmen.
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#8
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Ich habe weitere Infos: Síe und ihr jetziger Ehemann machen überwiegend getrennte Kassen. Er ist nicht bereit, für ihre Kinder aus voriger Beziehung, die bei ihrem Ex leben, Unterhalt zu zahlen. Er muss aber laut Richter. Sie hat ja zuwenig Geld und kann das nicht zahlen. Ist es möglich, dass dann der Gerichtsvollzieher bei ihm pfänden kann, Lohn usw.? Das andere frage ich sie morgen, heute ist zu spät zum telefonieren.
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#9
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Kann nur auf meine Nachfrage von gestern, 21.00 Uhr verweisen. Alles andere wäre Spekulation, somit also wären auch möglicherweise gegebene Antworten nicht real, sondern auch spekulativ.
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#10
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Hallo, ich habe meine Bekannte erreicht. Folgendes: Ja, es war ein Beschluss des Richters. Sie hat dagegen schon Beschwerde eingelegt, die läuft. In der letzten Verhandlung war die Rede von Taschengeld, das ihr von ihrem neuen Ehemann zustehe, und das hat der Richter wohl miteingerechnet und ist so zum Schluss gekommen, dass sie jeden Monat 400 Euro zahlen muss. (Da hat sie noch keine Rente erhalten). Der neue Ehemann gibt ihr aber tatsächlich überhaupt kein Taschengeld. Das hat sie dem Richter gesagt, wurde aber ignoriert. Das heiist sie müsste sich mit ihrem neuen Ehemann anlegen, weil er ihr kein Taschengeld gibt
Sie kriegt vom neuen Ehemann das Essen bezahlt, er übernimmt alle Haushaltskosten und die Miete plus Nebenkosten. Alles übrige, was die Frau an Persönlichem braucht, wie Kleidung, Arztkosten, Krankengymnastikbeiträge, Zuzahlungen für Medikamente, zahlt er nicht. Sie hat ein Erkrankung, die zusätich hohe Kosten verursacht, die Krankenkasse nicht übernimmt. Und Schulden hat sie auch noch einige Tausend Euro abzuzahlen , aber privat bei der Mutter. Sie hat noch drei andere Kinder aus anderer Partnerschaft, zwei leben bei ihr, und das dritte lebt bei einem anderen Ex. Für das eine Kind, das bei ihr lebt, kriegt sie Unterhalt, und für das andere Kind hat sie noch nie Unterhalt bekommen, daher hat sie immer von ihrer Mutter Geld ausgeliehen, um das Kind zu unterhalten. Sie wollte nämlich nicht, das ihr jetztiger Mann für alles aufkommen muss. Da das Geld aber von ihrer Mutter nicht ausreicht, was sie sich ausgeliehen hat die letzten Jahre, hat ihr jetziger Mann trotzdem was beigesteuert bisher für beide Kinder, die bei ihnen leben. Ab Februar soll sie Rente kriegen, das ist aber alles noch beim Anwalt, es ist noch nicht durch mit den Rentenzahlungen. (Das habe ich zuerst falslch verstanden, dachte sie kriegt jetzt schon die Rente). Und wenn, dann kriegt sie die Rente erstmal nur für 1 Jahr, ein paar wenige hundert Euro, es steht noch nicht einmal fest, wieviel genau. Geändert von Mandarina (06.02.2010 um 16:08 Uhr) |
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