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#11
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Aufgrund eigener Erfahrungen und Gerichtsterminen bleibe ich dabei, dass diese Frau, die selbst kein eigenes Einkommen hat, nicht Unterhalt leisten kann für ihr Kinder (leider). Also: Beschwerdeausgang abwarten und bereits im Vorfeld einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen bzw. einen, der ausschließlich im Familienrecht tätig ist und dort sozusagen "Fachanwalt" ist.
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#12
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Danke. Einen Anwalt hat sie bereits, aber mit dem ist sie recht unglücklich. Wechseln kann sie nicht, da sie kein Geld hat einen anderen Anwalt zu zahlen. Ich glaube nicht, dass sie PKH kriegen wird, denn da zählt bestimmt das Einkommen es Ehepartners mit.
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#13
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Das könnte sein, aber das kann auch anders sein. Der Vater meiner Kinder hat stets PKH bekommen, obwohl er zwischenzeitlich neu verheiratet war und seine neue Ehefrau gut verdiente. Es ist einen Versuch wert, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen; wird die Bewilligung dieses Scheines abgelehnt, hat sie auf jeden Fall schon mal eine "Richtung" und nichts investiert bis dahin.
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#14
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Nachdem ich mit meiner Bekannten telefoniert habe, hat sie mir folgnedes berichtet: Zu Anfang hatte sie PKH beantragt und erst bewilligt bekommen. Als sie dann aber den Prozeß verlor, hat man ihr mehrere Tausend Euro Gerichtskosten aufgebrummt trotz PKH, die sie zahlen soll, und sie weiß nicht wie. Man hat ihr gesagt, wenn sie nicht zahlen könne, müsse ihr neuer , jetziger Ehemann zahlen, weil der für sie hafte, obwohl dieser überhaupt nichts mit der Gerichtssache zu tun hat.
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#15
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Ja klar. Sie hat PKH bekommen und muß natürlich (wei es allgemein gültig ist)., wenn sie verliert, "ihre" Kosten tragen, die aufgrund PKH berechnet sind, aber auch die Kosten des Gegners. Das ist normal, und jeder sollte sich daher zwei Mal überlegen, ob er denkt, Recht zu haben oder nicht. Mit dem Ehemann hat das eher nichts zu tun; die Kosten hätte sie auch ohne ihn zu tragen.
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#16
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Danke. Was ist aber, wenn die Frau nichts zahlen kann, wenn sie nichts hat? Was passiert dann? Schicken sie den Gerichtsvollzieher, u.ä.? Oder muss ihr Ehemann das zahlen und kommt zu diesem, wenn sie nicht zahlt, weil sie nichts hat, der Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung bei ihrem Mann usw.?
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#17
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Wenn "sie" Schuldnerin ist und im "Titel" = Urteil, Pfändungsbeschluss genant ist, kann man natürlich nur bei "ihr" pfänden. Man kann ja nichts "irgendwo" bei "irgendwem" pfänden,sondern immer nur von / bei demjenigen, der im Titel (Urteil, Pfändungsbeschluss) genannt ist. Aber darauf würde ich mich nicht "ausruhen". Das ist absurd. Die Schulden und die durch diese Schulden verursachten weiteren (Neben-)Kosten summieren sich doch nur. Also. bitte eine richtige "lösung" suchen und finden. Dies könnte beispielsweise auch eine "Mini-"Ratenzahlung sein.
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#18
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Folgendes hat sie mir berichtet: Sie selbst hat die Gerichtssache gar nicht angefangen, sondern der Gegner. Sie musste bei Gericht unter Androhung von Bußgeld antreten, und am Anfang hat sie es ohne Anwalt gemacht, aber später war es ohne Anwalt nicht mehr machbar. Die Frage ist nun, da sie selbst die Sache gar nicht angefangen hat, sondern der Gegner. Muss sie in dem Fall dennoch zahlen, wenn sie verloren hat, bzw. geht es in so einem Fall auch nicht auf PKH?
Im Urteil stand noch drin, dass sie PKH kriege, obwohl sie verloren hatte, aber ein paar Monate später kam dann die dicke Rechnung mit monatlicher Ratenzahlung von 100 Euro, und es stand in der Rechnung drin, sie würde nur anteilig PKH kriegen. Dann hat sie Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, sie hätte kein Einkommen und hätte PKH bekommen (denn im Urteil selbst stand nicht, dass sie nur anteilig PKH bekäme). Dann kam ein Schreiben des Richters, dass der Ehemann dafür aufkommen könne, weil er ihr gegenüber unterhaltspflichtig sei. |
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#19
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Derjenige, der "verloren" hat, zahlt die Anwaltskosten. Das ist an sich die Regel. Wenn im Urteil stand, dass sie PKH bekommt, wird das auch so sein; doch auch mit PKH ist es nun einmal nicht umsonst; gut ist schon einmal, dass Ratenzahlung angeboten wird. Wenn der "Ehemann" dafür aufkommen soll, wie du sagst, dass der Richter dies geschrieben hätte", scheint mir das fraglich, aber gut. Wenn ein Richter das sagt, wird wohl etwas `dran sein. Aber Richter sind eben Richter und nennen meist auch eine Rechtsgrundlage, wenn sie etwas "begründen". Diese wäre interessant zu lesen, also frage doch einmal nach der Begründung (sprich: die entsprechenden Paragraphen sind wichtig.)
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