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Steht der Ex noch Unterhalt zu?

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  #1  
Alt 10.08.2008, 19:24
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Beiträge: 3
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Hallo

Erstmal folgende Eckdaten.

Mein Mann hat eine 12jährige Tochter und die Ex-Frau (=Mutter) ist arbeitslos.

Netto auf Steuerklasse 3 verdient er ca. 1750€, zahlt 325€ für die Tochter, ich habe nur einen Minijob mit 400€.

Er ist seit ca. 5,5 Jahren geschieden, wir sind seit 4 Jahren verheiratet.

Die Ex-Frau hatte einen Job den sie aufgrund hysterischer Anfälle und Agressionen verloren hat, also selbstverschuldet.

Er soll heute nach 6,5 Jahren Trennung immernoch Unterhalt für die Ex zahlen, Bewerbungen schreibt sie nicht weil sie keinen PC hat *an den Kopf fass*

Das Kind geht in die Ganztagsschule, Oma und Opa wohnen gleich eine Haustür weiter.

Ist das rechtens das sie weiter Unterhalt bekommen soll?

Das ganze scheint jetzt vor Gericht zu gehen, aber eine kleine Info vorab wär sehr schön.

LG Floehchen
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  #2  
Alt 12.08.2008, 15:12
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Beiträge: 2.098
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Hallo Flöhchen,

bezuglich des Unterhaltes für die Ex hat sich doch gerade so einiges geändert. Jedoch denke ich nur zu Gunsten Deines Mannes.

Da Ihr zum einen verheiratet seit geht in erster Linie wohl mal die gegenwärtige Familie vor und darüber hinaus kann der Ex bei einer 12-jährigen Tochter auch eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden, die aufgeführten Ausreden von nicht bewerben können ect. werden wohl bei Gericht nicht viel zu Ihren Gunsten bringen, denn es gibt Betreuungsmöglichkeiten fürs Kind und auch Bewerbungshilfeeinrichtungen.

Wenn im Rahmen des Versorgungsausgleiches allerdings eine derartige Vereinbarung in der Vergangenheit getroffen wurde kann daraus sicherlich auch eine Verpflichtung abzuleiten sein, z.B. wenn die Zahlungen aufgrund des Behaltes des Rentenanspruches oder eines Eigentums bei Deinem Partner erfolgt ist.

Da z.Zeitpunkt der Scheidung das Kind allerdings noch nicht eingeschult war gehe ich davon aus das die verpflichtung aufgrund der Betreuungsnotwendigkeit zustande kam und das diese inzwischen nicht mehr gegeben ist, ist einleuchtend.

Gruß
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  #3  
Alt 12.08.2008, 15:34
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Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 3
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Hallo Horst

Also es wurde damals bei der Scheidung der Versorgungsausgleich gemacht, Eigentum haben sie keins.

Der Unterhalt wurde auch NIE durch ein Urteil entschieden, sondern war ein Vergleich zwischen den Parteien der ohne Richter geschlossen wurde.

Liebe Grüße
Floehchen
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  #4  
Alt 13.08.2008, 15:07
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
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Hallo Flöhchen !

Dann betrachtet es doch als eine freiwillige und jetzt nicht mehr aufbringbare Leistung. Ein Gewohnheitsrecht davon abzuleiten, wird wohl nicht fruchten.

gruß
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