unterhalt bei neuer partnerschaft?

  • hallo,
    ich bin auch neu hier und habe ein paar fragen, die mich sehr beschäftigen.


    ich habe mich nach 4 jahren ehe letztes jahr im august (2008) von meinem ehemann getrennt. wir haben eine gemeinsame tochter, die im besagten august 2008 geboren wurde.
    mein (noch) ehemann ist chirurg. wir haben uns damals drauf geeinigt, dass wenn wir kinder bekommen, ich zu hause bleibe und mich um diese kümmere - verdient hat er ja genug für uns beide...


    nun ist alles anders gekommen und ich bin letztes jahr im oktober mit unserer gemeinsamen tochter ausgezogen. inzwischen habe ich einen neuen partner und wir wohnen seid april 2009 zusammen mit meiner tochter in einer wohnung.
    mein (noch) ehemann zahlt mir monatlich unterhalt (sowohl für unsere tochter als auch für mich). ich bin auf diese geld sehr angewiesen, da ich noch nicht die möglichkeit habe zu arbeiten, da meine tochter erst 1 jahr alt ist und die krippeplätze zu teuer und auch zu voll sind (habe es versucht einen zu bekommen, aber es ist nix frei hier in der umgebung).


    nun zu meiner frage: mein (noch) ehemann fängt an mir meinen unterhalt streitig zu machen und meinte er hätte sich schlau gemacht und müsse mir ja garnix mehr zahlen, da ich wieder in einer eheähnlichen gemeinschaft leben würde und nun der neue partner für mich aufkommen müsste. ich muss dazu sagen, dass dieser wiederrum student ist und mit 600,- € im monat selber kaum über die runden kommt.
    ich verfalle langsam in panik, da ich niemanden kenne, der sich in dem gebiet auskennt. ich war der meinung mir würden 3 jahre unterhalt (betreuungsunterhalt?) zustehen, bis die kleine in den kindergarten kommt???
    kann mir da jemand helfen?


    lg

  • Vielleicht solltest du zu einem Anwalt gehen und dich dort richtig beraten lassen.Dein Ex muß sicherlich den Unterhalt für deine Tochter weiter zahlen aber wie lange dir genau Unterhalt zusteht kann ich dir auch nicht sagen.Ich würde aber sagen auf alle Fälle solange wie bis du deine Tochter in einem Kindergarten unterbringen kannst um wieder arbeiten zu gehen.

  • Du hast in den ersten drei Jahren auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt und - je nach Situation - auch darüber hinaus. Aber Kitty hat Recht; ich würde ein beratendes Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrechtsfragen führen, damit du deinem Mann gegenüber anders auftreten kannst, weil du weißt, wovon du sprichst. Panik brauchst du auf jeden Fall nicht zu haben.

  • ich bin inzwischen so unsicher, da man im internet immer wieder was anderes liest, dass ich mir einen termin bei einem anwalt für familienrecht geholt habe.
    ich hoffe der kann mir dann weiterhelfen!


    danke trotzdem für eure antworten und ich bin auch weiterhin für anregungen offen:o


    lg arleila