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Unterhalt mit in die Berechnung bei 400 Euro-Job?

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  #1  
Alt 10.01.2011, 22:46
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Beiträge: 2
Standard Unterhalt mit in die Berechnung bei 400 Euro-Job?

Hallo,
ich weiß nicht, ob man mir hier die Frage beantworten kann oder ob ich im richtigen Forum bin, aber ich versuchs mal...
Ich bin geschieden und bekomme noch Unterhalt für die beiden Kinder und mich. Die Höhe ist von uns selbst festgelegt worden und geschieht auch weiterhin auf freiwilliger Basis. Jetzt nehme ich einen 400-Euro-Job an und möchte wissen, ob ich den Bezug von Unterhalt und Kindergeld mit als Einkommen zählen muss und zusammen mit dem 400-Euro-Job versteuern muss?
Da wäre nämlich auch noch die Frage, wann ich aus der privaten KV rauskomme. Das richtet sich ja auch nach der Einkommenshöhe, oder?

Für Infos und/oder Tipps zum Weiterinformieren schon mal herzlichen Dank!
donut
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  #2  
Alt 11.01.2011, 01:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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erste frage ist nein, bleibt alles steuerfrei.
und in die gesetzliche kommst du erst dann, wenn du einen job hast, bei dem du 401 euro verdienst(also sozialabgabepflichtig) und nicht älter wie 55 jahre alt bist.
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  #3  
Alt 11.01.2011, 15:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 2
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hallo lacki,

danke für die info!
wer kriegt denn die steuerkarte, wenn ich z.b. zwei minijobs habe?
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  #4  
Alt 11.01.2011, 17:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

pardon, aber ab dieses jahr gibt es keine steuerkarten mehr. da musst du dir wohl eine bescheinigung vom finanzamt holen:
weitere infos dazu findest du hier:

http://www.lbv.nrw.de/steuern/lohnsterkarte2011.php
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