|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen!
Bisher bekomme ich von meinem Ex-Mann Unterhaltsleistungen zusätzlich zu meiner Rente. Wenn nun der oben genannte Fall eintreten sollte, inwiefern würde dann diese Unterhaltsleistungen ausgeglichen werden? Gäbe es möglicherweise staatliche Ersatzleistungen, damit mein Einkommen gesichert ist? Inwiefern müssten mögliche Erben für die Unterhaltsweiterzahlung aufkommen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo!
Solltest du nach dem Wegfall der Unterhaltsleistungen unter Existenzminimum fallen, wäre für dich als Rentnerin das Versorgungsamt zuständig. Allerdings gibt es bei denen auch nur das, was ein Hartz4-Empfänger ich Schnitt bekommt. Also etwa 359 Euro zum Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung für dich. Von den Erben solltest du nichts bekommen.
__________________
Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Warum sollten die Erben für dich weiterhin zahlen.Die haben doch dann damit gar nichts mehr zu tun.Wenn dein Ex nicht mehr lebt enden damit auch deine Unterhaltszahlungen.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltsleistungen für die Eltern | ramazan7 | sonstiges Familienrecht | 5 | 24.06.2009 11:54 |
| Muss ich Unterhalt für das Kind meines Mannes zahlen? | koko | Kindesunterhalt | 2 | 29.05.2009 07:20 |
| Zahle ich für die Kinder meines Mannes? | aldani | Kindesunterhalt | 0 | 19.02.2009 19:32 |
| [mit Partner] Nebenverdienst des Mannes (Bafögempfänger) - Anrechnung auf ALG II | slippmann | Minijob / 400 Euro Job | 1 | 02.12.2008 12:47 |