Weigerung die gemeinsame Wohnung zu verlassen + trotzdem Trennungsunterhalt kassieren

  • Hallo Forumsmitglieder


    Ein guter Freund hat sich von seiner Frau per Trennungsvereinbarung am 01.01.2011 getrennt und das Scheitern der Ehe somit schriftlich von beiden Seiten dokumentieren lassen.


    Um die gemeinsame 12-jährige Tochter zu schonen (die jetztige 5 Zimmer Wohnung ist sehr teuer; beide müssen ausziehen und sich eine entsprechen Kleinere suchen) bat er die Frau am ANFANG diesen Jahres auch, sich zügig, aber in Ruhe eine neue Wohnung zu suchen.
    Wenn sie eine neue Wohnung gefunden hätten würde er dann für sich schauen, da er meint eine 1-Zimmer-Wohnung für sich selbst wäre kurzfristig ohne Probleme zu bekommen.


    Seine Noch-Frau die keine Ausbildung hat und in den Ehejahren nie arbeiten ging erklärte sich einverstanden, tat aber nichts.
    Er selbst wollte sie nicht unter Druck setzen und spach die Bitte mehrfach aus.


    Im Verlauf der Monate äusserte sie ihm gegenüber immer wieder in einen bestimmten Stadtteil ziehen zu wollen, dann wieder nicht, dann wieder in einen Anderen, so wurde es jetzt August.
    Konkret hat sie sich nie Wohnungen angeschaut, das was sie getan hat ist sich lediglich online bei Wohnungsgesellschaften einzutragen wenn eine Wohnung mit ihr passenden Kriterien frei würde darüber dann benachrichtigt zu werden.


    Er zahlt ihr trotz dem noch gemeinsamen Zusammenlebens schon Trennungsunterhalt von 900 Euro und den Unterhalt für die Tochter plus gibt er ihr das Kindergeld komplett weiter, allerdings ist ein Anteil für die Miete der jetzigen Wohnung vom ursprünglichen Trennungsunterhaltsanspruch abgezogen. So kommt er für sich selbst noch gerade so durch.


    Nun sagte er ihr wenn das Trennungsjahr Anfang 2012 um ist ändert sich seine Steuerklasse und 400 Euro Gehalt würden dadurch weniger hereinkommen, er könne sich dann ihren Unterhalt, den für die Tochter, tragen aller Nebenkosten wie Strom, Heizung, der gemeinsamen Versicherungen plus die Zahlung der teuren Miete etc. dann echt nicht mehr leisten und setzte ihr eine letzte Frist eine neue Wohnung bis Ende 2011 zu finden und zu beziehen. Sie reagiert nur mit lautem Streit und Drohungen.


    Es kam nun die Aussage sie KÖNNE nicht ausziehen da sie kein Geld für eine Kaution oder einen Makler habe, bisher habe sie auch nicht das gefunden was ihr passt (O-Ton "Ich ziehe mit meiner Tochter nirgends hin wo Ausländer wohnen") - nun, und da wir inzwischen Multikulti sind ist das garnicht machbar... und wir denken sie versucht nur Zeit zu schinden soweit es möglich ist - denn natürlich ist es angenehmer in einer grossen 5-Zimmer-Wohnung zu leben (sie kann 4 Räume plus Küche und 2 Bäder nutzen, er schläft in dem verbleibenden Zimmer) als dann vielleicht in einer 2-Zimmer-"Bude".


    Er selbst hat nun Angst sie könne ihn durch Nichtstun ZWINGEN in der damals gemeinsam angemieteten Wohnung bleiben zu MÜSSEN und die teuere Miete nur durch Schulden machen auf unbegrenzte Zeit begleichen zu können.


    Weiterhin besteht sie selbstverständlich aber weiter auf den Trennungsunterhalt und droht sofort einen Anwalt zu beauftragen dies auch für sie durchzusetzen falls er nicht wie bisher dem nachkomme.


    Wir haben schon überlegt ob er "seinen Teil" des Mietvertrages nicht einfach fristgemäss zum Ende des Jahres kündigen kann (sie leben ca. 9 Jahre dort) so dass sie den Vertrag entweder alleine übernehmen - und da sie es finanziell nicht kann, dann in der Folge auch dort endlich die Wohnung verlassen müsste.


    Sie selbst tut derweil nichts ausser seit Neuestem zu sagen, dass sie in dieser Wohnung bleiben würde und er Unterhalt zu zahlen hätte bis zur Scheidung (und drüber hinaus sowieso) und sie ja schlecht "raussetzen" könne, zumal sie ja nicht arbeiten geht und sich auch keine Arbeit suchen will mit dem Argument er müsse eh selbst nach der Scheidung noch mindestens 3 Jahre für sie zahlen.
    Also, er verzweifelt langsam und Streit ist inzwischen darüber an der Tagesordnung.


    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann weiterhelfen bzw. einen Rat geben ?!


    Wenn er tatsächlich bleiben muss bis sie ihr mal doch eine Wohnung zusagt & sich rausbequemt,
    kann er dann zumindest alle Kosten hälftig teilen und sie in Abzug bringen von ihrem Unterhalt ?


    Er hat berechtigte Furcht ihr weiterhin "ausgeliefert zu sein" - seine Gutmütigkeit sieht er inzwischen nur noch ausgenutzt.


    Lieben Dank !


    Snoopy-