|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
]Hallo,
ich bin 23 Jahre ( noch verheiratet) und habe eine 2 Jahre alte Tochter. Mein Mann und ich wollen uns jedoch trennen und sind bereits auf Wohnungssuche. Mein Problem ist jedoch, dass ich nicht feststellen kann wieviel Geld ich dann zur Verfügung haben werde... Mein (noch) Mann (22Jahre) verdient ca 1400 Euro netto und laut diverser Unterhaltsrechner würden mir ca 900 Euro Unterhalt für mich und meine kleine Tochter zustehen. Ich arbeite z.Z. nicht und habe somit kein eigenes Einkommen. Ist der Unterhalt in etwa richtig berechnet und bekomme ich noch irgendwo Zuschüße in Form von Wohngeld oder Harz4 etc ????Kann mir irgendjemand weiter helfen??? Stehe wirklich vor einem totalen Scherbenhaufen und die Zeit rennt mir davon. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
falsch, denn als erwerbstätiger hat dein mann natürlich einen eigenbehalt von 900 €. du hättest dann anspruch auf hartz4.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
DAnke für die schnelle Antwort. Bin allerdings etwas verwirrt... muß er gar nichts zahlen oder nur einen Teil und wenn ja wie lange?
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
er muss im rahmen seiner wirtschaftlichen möglichkeiten für die tochter bis zur beendigung der ausbildung unterhalt zahlen.
bei dir hängt es davon ab, wie sich deine wirtschaftliche situation weiterentwickelt. sicher ist derzeit, dass er dir bis auf 900 € eigenbehalt unterhalt zahlen muss, also 500 €. nach der scheidung bekommt er ja dann eine andere steuerklasse, (steuerklasse1). dann mindert sich sein nettoeinkomen und du wirst weniger als die 500 € bekommen. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Danke Danielo!!!!
Es erscheint mir so, als wenn du dich auf dem Gebiet Richtig gut auskennst! KAnnst du mir auch sagen, was ich zu den 500 Euro Unterhalt noch zu erwarten habe? Denn alleine davon kann ich ja nicht leben....
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
neben dem kindergeld wirst du dann leider hartz4 beantragen müssen. denke dran, dass die neue wohnung nicht größer als 60 m2 sein sollte und etwa 450 € warmmiete nicht übersteigen sollte. mehr gibt es für 2 personen nicht.
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
Danke für deine Hilfe!
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [Alleinstehend] Trennung, 2 Kinder, Elternzeit bis 10/2010 = welche Ansprüche? | 240704 | Anspruch und Leistungen | 1 | 15.12.2009 22:27 |
| Trennung, 2 Kinder, Elternzeit bis 10/2010 = welche Ansprüche? | 240704 | Familienförderung | 0 | 15.12.2009 10:18 |
| [Alleinstehend] Welche Ansprüche habe ich? | EineguteFrage | Anspruch und Leistungen | 3 | 27.03.2009 21:30 |
| Welche Ansprüche habe ich | shortbread | Anspruch und Leistungen | 5 | 20.11.2007 13:06 |
| Trennung vom Freund,welche Ansprüche? | gina01 | Anspruch und Leistungen | 0 | 30.10.2006 09:40 |