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#1
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Ich möchte vorerst einmal anbringen das ich diesen 1 Eurojob bislang auch wegen dem Geld noch gut ertragen haben und eigentlich auch deswegen weiter machen würde. Folgendes schwerwiegendes Problem nun aber für mich: Der Job besteht im großen darin die Straßengräben von Unkraut, Gras und Müll zu beseitigen. Da unsere Gemeinde relativ groß ist werden die einzelnen Teilnehmer morgens jeweils an den Einsatzort gebracht. Das Problem ist aber von dort wieder wegzukommen, denn oftmals kommt Mittags niemand mehr vorbei um einen wieder zurück zu holen bzw. mir wurde mal angeboten mit auf der Ladeflächen mit zu fahren, was ich aber mit Sicherheitsbedenken ablehnte. Es kam teilweise schon vor das mir der Fahrer während meines Heimmarsches noch mal entgegen kam, allerdings nur mit einem frechen Winken ohne einen doch noch mit zu nehmen.
Ich gehe mittlerweile davon aus das dies Absicht ist einen einfach so mal zu "vergessen". Und wie ich schon schrieb unsere Gemeinde ist groß. Da kann der Weg zu Fuß auch schon gern mal 1,5h dauern. Dies ist für mich nicht akzeptabel. Erstens stinkt es mir ständig zu Fuß nach Hause laufen zu müssen, zweitens wenn ich an einen Ort gebracht werde kann ich doch auch verlangen dass ich da wieder abgeholt werde oder? Weiteres habe ich noch 3x in der Woche Nachmittags noch einen Minijob wo ich dann Gefahr laufe denn wegen solchen Schwachsinn noch zu verpassen. Kann man bei der Gemeinde oder Jobcenter deswegen Beschwerde einlegen? Ist es möglich sich dabei auf Unzumutbarkeit zu berufen und den 1 Euro Job ohne Sanktionen aufgeben ( ich würde ja wegen dem Geld gerne weitermachen aber nicht so)? Gibts sonst noch irgendwelche Paragraphen auf die man sich berufen kann? Fällt das schon unter Nötigung? |
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#2
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Kannst du nicht mit dem Auto fahren oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
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#3
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Auto macht keinen Sinn bei der Bezahlung. Außerdem sind die Einsatzorte wirklich stellenweise in der an den unmöglichsten Orten und da möchte ich dem Zustand meines Autos zuliebe auch nicht wirklich langfahren.
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#4
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Zitat:
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? |
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#5
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Du kannst das doch wegen Unzumutbarkeit ablehnen. Mehr als 2 Stunden Fußweg am Tag sind für Hartz4-Empfänger unzumutbar. Du kannst dich beim Geschäftsführer beschweren. Dort bekommst du immer recht. Das geht schneller als ein Widerspruch!
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#6
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Warum nur für Hartz4 Empfänger?Haben die alle was mit den Füßen?
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#7
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Nein du brauchst keine kranken Füße. Das ist generell so. Alle Hartz4-Empfänger müssen nur höchstens 2 Stunden am Tag laufen weil mehr unzumutbar ist. Die anderen machen das weil sie das von der Steuer absetzen können. H4E zahlen doch keine und können deshalb keine kaputten Schuhe beim Finanzamt geltend machen oder so in der Art glaube ich.
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#8
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Du hast wirklich zuviele Pillen geschluckt.
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#9
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Es ist so frage doch den Bearbeiter!
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