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Entsprechend den neoliberalen Urteilen von Bundesrichtern (ausgewählt von Regierung) hat man schon vor Jahrzehnten den Erwerbslosen ihre Grundrechte elegant weggenommen, die alle anderen Menschen besitzen.
Der Petitionsausschuss zu einer Petition bezüglich des Fallmanagements : „Der einer Aufnahme der Erwerbstätigkeit entgegenstehende Grund des Erwerbstätigen muss dabei im Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit, die die Leistungen an den Erwerbsfähigen und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aus Steuermitteln erbringt, besonderes Gewicht haben.“ Das macht aus Erwerbslosen Menschen zweiter (Rechts-)Klasse. Gerade in der Situation fehlender Arbeitsplätze (konstante Massenarbeitslosigkeit) und speziell bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, hat man jedoch in einer Klage kräftige Gegenargumente gegen die Zwangsarbeit. Zur Zeit wird über einen Fall verhandelt, indem die EGV nicht unterschrieben wurde und gegen die angeordnete EGV - entsprechend einer Musterklage - Klage erhoben wurde. Musterklage Musterklage pdf Mithilfe bei der Optimierung der Musterklage erwünscht. |
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