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400€ Job aber kein Freibetrag?(bei alg2)

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  #1  
Alt 01.03.2010, 00:22
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 3
Standard 400€ Job aber kein Freibetrag?(bei alg2)

Guten Abend,

Nun zu meiner Situation: Bin 18 Jahre jung und bin gerade dabei mein Abitur zu absolvieren.
Bekomme meine Wohnung vom Landkreis bezahlt(lange Geschichte) und Lebensunterhalt ALG2.
Nebenbei arbeite ich bei Burger King auf 400 Euro Basis.

Also ab 1.1.2010 bekomme ich nun (eigentlich) ALG2, aber irgendwie blicke ich da nun nicht ganz durch!
Also im Janur habe ich nun 279,54€ verdient und laut Berechnungen der Agentur f. Arbeit habe ich für
Februar nun 0.00€ Zustehende Leistungen. Ist das korrekt? Müssten mir nicht eigentlich 100€ als Freibetrag zustehen?

Außerdem werden mir zur Sicherung des Lebensunterhalts 287,00 angerechnet, müssten es aber nicht
359,00€ sein, da ich Alleinstehender bin?

Bitte dringendst um Hilfe! Vielen dank schonmal im vorraus
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  #2  
Alt 01.03.2010, 01:03
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Beiträge: 5
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Bekommst du noch andere Leistungen? Zum Beispiel Kindergeld oder Bafög? Denn diese werden auch angerechnet, wenn jemand noch Kindergeld bekommt, so wird dieser Betrag einfach abgezogen..
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  #3  
Alt 01.03.2010, 01:22
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 3
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Ja, bekomme noch 184 Euro Kindergeld! Aber wird mir das dann auch Quasi vom Freibetrag abgezogen?Ich meine, wozu arbeite ich dann überhaupt?
Und warum bekomme ich als Alleinstehender nur 287 € ansatt 359€?
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  #4  
Alt 01.03.2010, 13:17
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Registriert seit: 15.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 48
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Weil Du unter 25 bist. Da gelten andere Regelsätze.
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  #5  
Alt 01.03.2010, 16:57
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 3
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konkreter?

denn eigentlich gilt doch:

Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner.
(§ 20 II SGB II) ---> 359,00€

Geändert von IceColdCoke99 (01.03.2010 um 17:09 Uhr)
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