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#1
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Hallo Leute!
Ich beginne am 1.08.09 eine Ausbildung und kann von jetzt an bis zum Ausbildungsbeginn bei der Firma ein vorbereitendes Praktikum absolvieren. Dieses Praktikum wird mit 500€ vergütet. Ich lebe derzeit mit meinen Eltern in einer BG, aber werde Mitte Juni 25 und muss dann einen Einzelantrag stellen. Soll ich die Praktikumsvergütung als 400€-Job angeben (die Firma wäre da flexibel) oder als Nebenverdienst von 500€? Bekomme ich bei dem Nebenverdienst von 500€ Fahrtkosten erstattet? Was ist besser für mich? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Storck |
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#2
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Bei einem Nebenverdienst von 500 Euro würden 180 Euro anrechnungsfrei bleiben, außerdem wärst du sozialversichert. Bei einem 400 Euro-Job wären nur 160 Euro anrechnungsfrei und du wärst weiterhin über die ARGE sozialversichert (aber mit niedrigeren Beiträgen zur Rentenversicherung).
Wenn du bei beidem die gleiche Zeit arbeiten musst, würde ich auf jeden Fall das höhere Gehalt wählen. Liebe Grüße, Jana |
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#3
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Hallo,
ich habe da ein ähnliches Problem. Ich habe mein Studium bereits abgeschlossen, erhalte derzeit AGL2 und fange am 01.07 freiwilliges Praktikum an. Es wurde eine Praktikumsvergütung von 500€ vereinbart, aber es wäre auch möglich 400€ anzumelden (Firma ist da auch recht flexibel). Soll ich den Verdienst als Minijob bei 500€ anmelden oder doch besser 400€ lassen. Wo bleibt es mehr für mich? und wie wird das ganze berechnet? Ich bedanke mich im Voraus! LG saihana |
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