abzüge?

  • hi an alle
    ich hab mal ne frage und zwa bin ih allein erziehende mutter von einem mädchen 1 jahr..
    ich hätte die möglichkeit auf eine teilzeit-stelle nur was wird mir von hartz4 noch übrig bleiben oder eher gesagt was zeihen die mir ab ...bitte antwortet schnell:(:(:(

  • Hey,


    100 Euro bleiben grundstzlich anrechnungsfrei. Das darüber hinaus erzielte Einkommen bleibt zu 20% anrechnungsfrei bis 1.500 €. Verdienst du mehr als 1.500, bleiben 10% anrechnungsfrei


    Gruß

  • falsch, was benson da schreibt. richtig ist das hier.


    Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.


    Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.


    Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.