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#1
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Ich bitte um Beantwortung einer mir am Herzen liegenden Frage:
Ich bin ALG II Empfängerin und lebe in einer Wohnung mit drei Kindern die alle in die Bedarfsgemeinschaft gehören. Nun möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen, er soll in meine Wohnung. Er bekommt ALG I in Höhe von 1800 EUR. Ich gehe mal davon aus, daß ich für mich nichts mehr an ALG II erhalte, da mein Freund für mich aufkommen muß. Erschöpft sich dies dann in meiner persönlichen Leistung? 1. Was ist mit meiner Miete, den Nebenkosten, die ich ja auch erhalte und außerdem lautet der Mietvertrag nicht auf meinen Freund, Falls dies auch nicht mehr bezahlt wird, wie kommt er zumindest steuerlich auf seine Kosten? 2. Was ist mit meinen Kindern? Bisher werden alle meine 3 Kinder im Alter von 15 bis 21 Jahren berücksichtigt. 3. Zwei meiner Kinder haben seit dem 1.9. folgende Situation: Einer geht in die Lehre mit mtl. 400 EUR Einkommen, der andere bekommt Bafög mit mtl. 350 EUR. Beide haben Fahrtkosten, jeweils mtl. in Höhe von 50,00 EUR. Können diese wieder gegengerechnet werdem und was ist mit der doppelten Verpflegung, sie müssen sich beide das Mittagessen und das Frühstück selbst kaufen, weil die Entfernung zwischen Wohnung und Schule bzw. Arbeit ca. 30 km beträgt. An alle die mir dazu konkrete Auskünfte geben können, heute schon herzlichen Dank. |
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#2
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Hallo,
bei einer Bedarfsgemeinschaft, wird immer das gesamte Einkommen berücksichtigt. |
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