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#1
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Hallo wollte wissen ob es rechtens ist wenn die sozialhilfe von meinem ehemann der in den niederlanden wohnt bei meinem hartz4 angerechnet werden darf..
wie gesat er lebt in den niederlanden und darf auch aus rechtlichen gründen nicht in die BRD einreisen!!!!
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#2
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also ein ausländer, nicht eu, der sich nur dort aufhalten darf. wenn der dort sozialhilfe bezieht, dann hat er doch eigentlich nur existenzminimum. was soll denn da noch angerechnet werden? die arge will sicher nur einen einkommensbescheid haben um zu sehen, ob da was zuholen ist. aber das geld aus dem drogenhandel müsst ihr natürlich auch angeben!
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#3
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Nun ja wenn es so wär bräuchte ich bestimmt nicht zum Amt und ja ich muss sämtliche Bescheinigungen aus Holland holen!!!
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#4
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ja, aber irgendwie muss ja nun festgestellt werden, wieviel dein mann in holland verdient. er könnte ja neben seiner karriere als rauschgifthändler auch noch die position einen bankvorstandes bekleiden. zusammengerechnet könnte er demnach aus drogen-und bankgeschäften schließlich 5 millionen euro neben seiner vom holländischen steuerzahler finanzierten sozialhilfe als nebeneinkünfte erzielen. das würde dann allerdings die leistungsgrenzen der sozialstaaten sauerkrautland(D) und käsefresserland(NL) überschreiten.
Geändert von lacki (02.12.2010 um 16:50 Uhr) |
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#5
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Hallo jaga,
nachdem wir nun alle mal herzhaft über lackis "Zwischen-den-Zeilen-Lesen" gelacht haben, hier nun was Ernsthaftes. Guck mal bitte unter folgendem Link, da steht was zu Deinem Anliegen: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...pic_id=122648& Gruß Gawain
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