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#1
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Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich beziehe ALG2 Meine Partnerin noch bis Ende Sept. ALG1 Sie will einen geringfügigen Job annehmen. 14.9Std./Wo. Danach in ALG2 15Std./Wo. Sozusagen ein 400€ Job. ( Grundfreibetrag bei Erwerbseink. 100,00 €, Stufe 1 (20%) 100,01 - 800€...60,00 €) anzurechnetes Einkommen wären hier also 240 Euro. Das ist mir bekannt... Das wird ja bei der Partnerin angerechnet. Nun meine Frage: Nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin sagte man mir, das die 240€ auch noch zusätzlich bei mir angerechnet würde. Danach würde Sie ja umsonst arbeiten gehen und wir dadurch weniger Geld hätten Wie beläuft es sich nun mit der Anrechnung? Darf die ARGE 2 Mal den Verdienst anrechnen? Bei Ihr und zusätzlich bei Mir? |
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#2
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das kann so eigentlich nicht sein. das habe ich so noch nicht gehört. ist sicher eine falschauskunft.
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#3
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Zitat:
Das währe bei einer Bedarfsgemeinchaft so. ![]() Wenn das so ist, dann wundere ich mich nicht mehr, warum keiner mehr arbeiten will. Das ist doch Ungerecht. Die Arge verdient doch dann Doppelt daran.. Ist denn jemand hier, der es 100%ig weiss, wie es sich mit dieser Berechnung beläuft? |
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#4
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Vielen Dank für die Hilfe
![]() Eine Hilfe für ALLE, denen hier NICHT geholfen wird... Geht ins Forum von www.arbeitslosennetz.de Da habe ich SOFORT Hilfe und prompte Antwort bekommen! |
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