ARGE zahlt kein Überbrückungsgeld obwohl kein Lohn vorhanden ist???

  • Hallo zusammen.


    Ich habe da mal eine Frage an euch weil ich echt nicht mehr weiter weiss und schon verzweifel......


    Ich schildere einmal mein Anliegen.


    Ich beziehe ALG 2 in Höhe von 732 Euro.........Kosten für Unterkunft und Heizung+Lebensunterhalt.


    Jetzt ist es so dass ich seit dem 20.10 in einem Arbeitsverhältnis stehe(sozialversicherungspflichtig).
    Habe dies sofort der Arge gemeldet.
    Der Arbeitgeber zahlt die Tage für Oktober aber erst mit dem Lohn Ende November.
    Habe dies schriftlich vom Arbeitgeber bekommen und dies der ARGE zu kommen lassen.
    Die Einkommensbescheinigung wird auch erst ende November ausgefüllt.


    Jetzt habe ich am 1.11.11 von der ARGE 192 Euro für Kosten der Unterkunft+Heizung bekommen.
    Davon kann ich noch nichtmals die Miete bezahlen.
    Die haben mir ein Einkommen von 800 Euro berechnet. Davon 540 Euro abgezogen und mir wahrscheinlich den Differenzbetrag gezahlt....ich werd da nicht schlau draus.


    das reicht ja nicht damit ich den November decken kann.......Jetzt habe ich also nur diese 192 Euro bekommen und habe mehrmals gesagt das ich aber kein Geld vom Arbeitgeber bekomme....habe sämtliche Kontoauszüge vorgelegt.
    Mein Vermieter macht Ärger und Strom und Gas wird mir jetzt die Woche auch abgeknipst weil ich es nicht zahlen kann. ich habe noch nicht mals was zum Leben.......


    Habe bei der ARGE Überbrückungsgeld in Höhe von ca 530 Euro beantragt um meine laufenden Kosten zu decken.
    Dann bekam ich ein Schreiben das mir das nicht gewährt wird weil die Einkommensbescheinigung fehlt.
    Meine Güte obwohl ich alles eingereicht habe verstehen die das immer noch nicht.
    Also habe ich einen Termin bei meinem Sachbearbeiter gehabt. Er sagte,da ich schwankendes Einkommen habe und trotz meinem Lohn noch aufstockendes ALG 2 bekomme könne mir ein Darlehen nicht gewährt werden?


    Er erzählte mir irgendwas von 270 Euro die man mir als Darlehen geben könnte aber das wäre schwierig zu bekommen.
    Das war jetzt am Donnerstag 10.11.11.
    gestern rief ich an und bat um Rückruf damit ich weiss was jetzt los ist weil sich keiner gemeldet hat und dann rief er an und meinte die können mir die 270 Euro als Darlehen gewährleisten mehr aber nicht für mich tun.....
    Das ich davon keine Miete zahlen kann und bald auf der Strasse und ohne Strom und Heizung da stehe interessierte in herzlich wenig.


    Ist das alles so richtig das die einfach Einkommen berechnen und mir alles streichen ohne das die Einkommensbescheinigung vorliegt?


    Mein Geld darf doch eigentlich erst nachdem ich es erhalten habe angerechnet werden, somit hat man mir ja Leistungen vorenthalten und das darf auch nicht sein...
    Steht im SGB 2 §1Zitat:§ 1
    Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
    (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass


    1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
    2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
    3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
    4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
    5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
    6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

    (3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen


    1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
    2. zur Sicherung des Lebensunterhalts




    Zitat:§ 41 Berechnung der Leistungen


    (1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
    (2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 42 Auszahlung der Geldleistungen
    Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.






    oder versteh ich da was falsch?


    Würde mich freuen wenn mir da jemand was zu sagen kann:)