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Ausbildung aus der Bedarfgemeinschaft austretten.

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  #1  
Alt 21.11.2010, 19:07
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Standard Ausbildung aus der Bedarfgemeinschaft austretten.

Moin Moin

Ich hab folgendes Problem und zwar habe ich in diesen Jahr eine Ausbildung begonnen bin 21 Jahre alt.
Meine Mutter bekommt Hartz 4, ich wohne noch bei ihr & ich bekommen ungefähr 630 netto jetzt könnte ich ja für mich selber sorgen und teil der Miete zahlen also fall ich aus der BG raus.
Jetzt will die Arge alles von mir haben jeden Monat abrechnung Konto auszüge und und und bis sie das nicht haben meinten sie das sie nix zahlen für meine Mutter.
Darum ist meine frage ob ich aus der BG austretten kann weil ich das einfach nicht möchte das sie alles von mir bekommen weil ich finde es geht die nix an sie haben mein Arbeitsvertrag wo drauf steht was ich verdiene das reicht doch oder nicht ?
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  #2  
Alt 21.11.2010, 19:10
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Kommt drauf an. Wie hoch ist eure Miete?
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  #3  
Alt 21.11.2010, 19:17
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Das passt alles soweit meine Mutter hatt für mich vorher insgesamt 308 € bekommen da lieg ich ja mit mein 630 € ordentlich drüber.
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  #4  
Alt 21.11.2010, 19:36
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Du hättest dann € 630 plus das Kindergeld und müsstest Deiner Mutter den entsprechenden Mietanteil bezahlen, weil sie diesen dann künftig weniger vom Amt bekommen wird.
Deine Mutter müsste der Arge eine Veränderungsmitteilung zukommen lassen und dieser ein kurzes, formloses Schreiben beifügen, in welchem sie erklärt, dass sie von Dir, außer dem Mietanteil, keinerlei Unterstützung aus Deinem Einkommen/Vermögen erhält.

Fortan lebt ihr zwei dann in Haushaltsgemeinschaft!

Gruß Gawain
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  #5  
Alt 21.11.2010, 20:22
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vielen dank die olle von der arge meinte zu mir das geht nicht das aus der bg austrette hast mir echt geholfen
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  #6  
Alt 21.11.2010, 20:27
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Berufe Dich auf § 9 SGB II Abs. 1 und 5, dann dürfte der "Ollen" alles klar sein
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