BaföG auf ALG II anrechnen

  • Hallo


    ich hoffe ihr kennt euch damit aus denn die vom Amt haben keine Ahnung.
    Also meine Freundin hat ALG II beantragt wir wohnen zusammen mit Kind.
    Sie hat kein Einkommen, ich bekomme BaföG (Studium).
    Im Bescheid wurden als Einkommen natürlich Kindergeld beim Kind angerechnet.
    Als Einkommen bei Ihr wurden 124,30 Euro angerechnet.


    So, nun meinte eine Mitarbeiterinn vom Amt, dass ich diese Summe von meinem Bafög zu leisten habe. Ich frage mich warum es dann als Einkommen von meiner Freundinn drin steht und ob dass richtig ist BaföG auf das ALG II anzurechnen. BarföG ist doch so schon nicht viel, ausserdem muss ich das auch noch zur Hälfte zurückzahlen.


    vielleicht wisst ihr mehr

  • Hallo Logi,


    leider haben die Großkoalitionäre wieder am § 11 SGB II Veränderungen be-
    schlossen. Versuche mal zu suchen § 11 SGB II. Dann gibt es auch schon ver-
    schiedene Gerichtsurteile hinsichtlich zu berücksichtigende Einnahmen. Sieh Dir mal unter www.sozialgerichtsbarkeit.de Urteile an, dort evtl. bei den einzelnen Gerichten in unserem Land nachsehen unter BaföG oder zweckbestimmte Einnahmen. Aber dabei Zeit mitbringen, vielleicht findest Du sogar ein rechtskräftiges Urteil.
    Hardy