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Dringend Hilfe gesucht: Unterhalt Mutter

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  #1  
Alt 26.02.2009, 12:16
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Beiträge: 12
Frage Dringend Hilfe gesucht: Unterhalt Mutter

Hallo,

habe einiges in der Suche gefunden, leider ist unser Fall wie die übrigen natürlich auch speziell, wäre sehr, sehr dankbar wenn ich hierzu rasch Antworten erhalten könnten.

Situation:
Meine Mutter lebt momentan (von Freund verlassen) zur Miete in einem großen Haus. Sie bezieht noch bis Mai ALGII. Miete + laufende Kosten rückständig bzw. nicht mehr zu bezahlen.
Mein Bruder (19) wird in Kürze wieder zu Ihr nach Hause ziehen da er seine Wohnung gerade auflöst. Er befindet sich in Ausbildung und hat inkl. Kindergeld 740€/Monat netto.
Meine Freundin und ich (noch 24, im Sommer 25) wohnen ebenfalls in einer Mietwohnung und sind beide Vollzeit berufstätig. Ich habe 1580 und Sie 990 Euro im Monat netto.

Jetzt stellt sich die Frage, wie wir alle weitermachen. Das Haus kann meine Mutter natürlich auf keinen Fall halten, es soll ohnehin im Laufe das Jahres verkauft werden.
Wenn Sie mit meinem Bruder zusammenzieht, bilden Sie ja nach meinem jetzigen Kenntnisstand eine Haushalts-, aber keine Bedarfsgemeinschaft, de mein Bruder ja für sich selbst sorgen kann. Richtig?
Das würde heißen mein Bruder zahlt die Hälfte der Miete und NK, die anderen Hälfte (für meine Mutter) das Amt. Richtig? Und wer zahlt z.B. Lebensmittel?

Wie wirkt sich mein Verdienst aus - habe gelesen, dass es nur einen Selbstbehalt von ca. 990€ gibt, somit zahle ich dann 590€ Unterhalt an meine Mutter?

Die komplett andere Lösung wäre, dass wir alle vier zusammenziehen. Gibt es dann hierbei noch Ansprüche beim Amt (ggf. durch Untermietverträge) oder würde so etwas nicht anerkannt? Wäre hierbei nur meine Mutter in der Bedarfsgemeinschaft?


Habe versucht es kurz und vollständig aufzuschreiben, falls etwas fehlt bitte fragen. Uns läuft leider die Zeit weg (Kündigungsfristen Wohnungen/Haus...)
Danke vorab!!!
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  #2  
Alt 26.02.2009, 12:40
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Hallo EagleWing,

Deine Mutter bezieht ALG II (warum nur noch bis Mai?).
Es ist richtig, dass auch Kinder für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden können. Dies sicherlich nicht gleich in der von Dir befürchteten Höhe, denn davon geht noch einiges ab. Kannst Dich ja hier mal schlau machen: http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/20/940124.html

Ich nehme mal an, dass die Wohnung Deiner Mutter zu groß und zu teuer ist, um vom Amt getragen zu werden. In diesem Fall wird man ihr nahelegen, sich eine kleinere, günstigere Wohnung zu suchen. Scheinbar ist das aber nicht der Plan, den Dein Bruder und Du verfolgen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Falls ihr alle zusammenzieht, würdet ihr, wie Du schon geschrieben hast, in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Die Bedarfsgemeinschaft wäre alleine Deine Mutter. Sie hätte Anspruch auf € 351 für den Lebensunterhalt und ein Drittel der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung, insofern dieses Drittel von der ARGE/Job-Center als angemessen gilt.
Die Zahlungen der ARGE für Deine Mutter könnten um Deinen Unterhaltsteil noch gekürzt werden!

Vielleicht reicht ja auch der Einzug Deines Bruders, um eine jetzt zu große und zu teuere Wohnung zu einer "angemessenen" Wohnung zu machen.

vG Berthold
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  #3  
Alt 26.02.2009, 12:48
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Deine Mutter müßte sich auf alle Fälle eine kleinere Wohnung suchen wenn ihr das wollt auch mit deinem Bruder zusammen.Was angemessen ist müßt ihr bei der ARGE erfragen weil das überall etwas unterschiedlich gehandhabt wird.Du mußt für deine Mutter keinen Unterhalt zahlen auch nicht wenn du mit ihr gemeinsam in eine Wohnung ziehen solltest.
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  #4  
Alt 26.02.2009, 13:04
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Hallo Kitty,

es mag sein, dass in "EagleWings" Fall die Unterhaltsberechnung gegen Null läuft, aber das Kinder gegenüber den Eltern nicht unterhaltspflichtig wären, kann man so pauschal nicht ausdrücken.
BGB § 1609 Nr. 6.
Ich habe dahingehend auch schon entsprechende Erfahrungen sammeln dürfen.

LG Berthold
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  #5  
Alt 26.02.2009, 13:20
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Dafür müßte aber sicherlich schon ein Vermögen vorhanden sein oder ein entsprechend hohes Einkommen.Soweit ich aber weiß sind Kinder nicht unerhaltsverpflichtet wenn die Eltern ALG2 bekommen oder stimmt das nicht?
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  #6  
Alt 26.02.2009, 15:13
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Hi Kitty,

wir sind meines Wissens das einzige Land in Europa, wo im Falle der Not die Kinder gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sind. Allerdings wird diese Unterhaltspflicht gegenüber dem Kindesunterhalt weitaus mehr zugunsten des Unterhaltspflichtigen ausgelegt.
Wie Du schon sagst, es bedarf eines satten Einkommens oder man hat zu wenig, dass man absetzen könnte.

LG Berthold
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  #7  
Alt 26.02.2009, 15:48
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Beiträge: 12
Daumen hoch

Hallo Kitty, Hallo Berthold,

danke euch schonmal! Find das nicht selbstverständlich sich hier mit solchen Themen zu beschäftigen...!

Ich habe über Google den Paragraph 1609 BGB gefunden, dieser regelt aber doch unter 6. nur die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten - da es in meinem Fall aber ja quasi nur meine Mutter ist stände Sie ja oben oder? Gibts den irgendwo nachzulesen (in verständlichem Deutsch, bin zwar Kaufmann aber...) wo hier die Einkommensgrenzen gelegt sind und was Ihr zusteht, von mir als auch vom Amt?
Dann würde ich mich da heute abend mal reinknien um das zu begreifen.

Ergeben sich aus eurer Sicht gravierende finanzielle Vor-/Nachteile bei den zwei Möglichkeiten alle 4 zusammenziehen bzw. nur Sie und mein Bruder?

Nächste Woche haben wir auch einen Termin mit einem Bekannten, der über Beziehungen mit jemand vom Amt sprechen will - aber nächste Woche ist schon was spät...

Gruß "EagleWing" (Feind hört mit...)
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  #8  
Alt 26.02.2009, 15:58
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Hallo Berthold,

habe gerade erst dein erstes Posting gesehen und den Lesestoff - dann ist der Abend ja gerettet...
Danke!
Aber vielleicht ist das ja alles nicht mehr gültig wenn ich jetzt erkläre warum nur noch bis Mai ALGII - Sie ist da dann seit einem Jahr (oder 1,5 Jahre wg. Krankheit zwischendurch) drin und fällt ihrer Meinung nach dann da raus.
Ich habe von dem ganzen System ehrlich gesagt keine Ahnung, daher für die Hilfe sehr dankbar!

Gruß
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  #9  
Alt 26.02.2009, 16:18
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Hallo EagleWind,

ich wollte nur ausdrücken, dass Kinder durchaus zu Unterhaltszahlungen für die Eltern herangezogen werden können (Beispiel: Mutter oder Vater im Pflegeheim), aber nicht das dies in Deinem Fall auch so sein wird. Du hast ja sicher auch Deine Unkosten, vielleicht gar einen Kredit zu bedienen etc.
Aufschluss darüber könnte Dir ein Rechtsanwalt oder ein Rechtspfleger beim Amtsgericht geben!

Das mit dem Zusammenziehen habe ich so verstanden, dass es darum geht, die für 1 Person zu teuere oder zu große Wohnung zu erhalten, deswegen mein Hinweis, ob da nicht schon der Einzug Deines Bruders genügt. Klar, je mehr Leute in einer Wohnung leben, umso kleiner der Mietanteil des Einzelnen. Ansonsten sehe ich da keine weiteren Vor- oder Nachteile, weder für Dich noch für Deine Mutter oder Deinen Bruder.

vG Berthold
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  #10  
Alt 26.02.2009, 16:53
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Hallo Berthold,

ich hatte gedacht die verschiedenen Konstellationen von zusammenziehen hätten finanzielle Auswirkungen.

Die Wohnung hat leider 130qm² - und da Sie verkauft werden soll muss Sie eh da raus.
Sehe ich das richtig, dass Ihr und meinem Bruder dann eine 65qm² Wohnung zusteht und mein Bruder die Hälfte von Miete und NK bezahlt (sagen wir mal 250Euro) und die ARGE die übrigen 250 Euro? Zeitlich unbegrenzt? Sie ist halt über 50 und bei der aktuellen Arbeitsmarktlage...
Erhält Sie dann zusätzlich die Regelleistung von 350 Euro "zum leben" für sich und mein Bruder bestreitet sein Leben von seinem übrigen Ausbildungsgehalt? Vermögen ist keines vorhanden, das Gegenteil ist der Fall...

Nach diesem Rechner hätte ich in jedem Fall ein bereinigtes Einkommen weit unter dem Selbstbehalt von 1.400 Euro (ich hab hier irgendwo aber was von 990 Euro Pfändungsgrenze gelesen, war vermutlich wieder was anderes).

Gruß
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