Dringend Hilfe gesucht: Unterhalt Mutter

  • Hallo,


    habe einiges in der Suche gefunden, leider ist unser Fall wie die übrigen natürlich auch speziell, wäre sehr, sehr dankbar wenn ich hierzu rasch Antworten erhalten könnten.


    Situation:
    Meine Mutter lebt momentan (von Freund verlassen) zur Miete in einem großen Haus. Sie bezieht noch bis Mai ALGII. Miete + laufende Kosten rückständig bzw. nicht mehr zu bezahlen.
    Mein Bruder (19) wird in Kürze wieder zu Ihr nach Hause ziehen da er seine Wohnung gerade auflöst. Er befindet sich in Ausbildung und hat inkl. Kindergeld 740€/Monat netto.
    Meine Freundin und ich (noch 24, im Sommer 25) wohnen ebenfalls in einer Mietwohnung und sind beide Vollzeit berufstätig. Ich habe 1580 und Sie 990 Euro im Monat netto.


    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir alle weitermachen. Das Haus kann meine Mutter natürlich auf keinen Fall halten, es soll ohnehin im Laufe das Jahres verkauft werden.
    Wenn Sie mit meinem Bruder zusammenzieht, bilden Sie ja nach meinem jetzigen Kenntnisstand eine Haushalts-, aber keine Bedarfsgemeinschaft, de mein Bruder ja für sich selbst sorgen kann. Richtig?
    Das würde heißen mein Bruder zahlt die Hälfte der Miete und NK, die anderen Hälfte (für meine Mutter) das Amt. Richtig? Und wer zahlt z.B. Lebensmittel?


    Wie wirkt sich mein Verdienst aus - habe gelesen, dass es nur einen Selbstbehalt von ca. 990€ gibt, somit zahle ich dann 590€ Unterhalt an meine Mutter?


    Die komplett andere Lösung wäre, dass wir alle vier zusammenziehen. Gibt es dann hierbei noch Ansprüche beim Amt (ggf. durch Untermietverträge) oder würde so etwas nicht anerkannt? Wäre hierbei nur meine Mutter in der Bedarfsgemeinschaft?



    Habe versucht es kurz und vollständig aufzuschreiben, falls etwas fehlt bitte fragen. Uns läuft leider die Zeit weg (Kündigungsfristen Wohnungen/Haus...)
    Danke vorab!!!

  • Hallo EagleWing,


    Deine Mutter bezieht ALG II (warum nur noch bis Mai?).
    Es ist richtig, dass auch Kinder für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden können. Dies sicherlich nicht gleich in der von Dir befürchteten Höhe, denn davon geht noch einiges ab. Kannst Dich ja hier mal schlau machen: http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/20/940124.html


    Ich nehme mal an, dass die Wohnung Deiner Mutter zu groß und zu teuer ist, um vom Amt getragen zu werden. In diesem Fall wird man ihr nahelegen, sich eine kleinere, günstigere Wohnung zu suchen. Scheinbar ist das aber nicht der Plan, den Dein Bruder und Du verfolgen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Falls ihr alle zusammenzieht, würdet ihr, wie Du schon geschrieben hast, in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Die Bedarfsgemeinschaft wäre alleine Deine Mutter. Sie hätte Anspruch auf € 351 für den Lebensunterhalt und ein Drittel der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung, insofern dieses Drittel von der ARGE/Job-Center als angemessen gilt.
    Die Zahlungen der ARGE für Deine Mutter könnten um Deinen Unterhaltsteil noch gekürzt werden!


    Vielleicht reicht ja auch der Einzug Deines Bruders, um eine jetzt zu große und zu teuere Wohnung zu einer "angemessenen" Wohnung zu machen.


    vG Berthold

  • Deine Mutter müßte sich auf alle Fälle eine kleinere Wohnung suchen wenn ihr das wollt auch mit deinem Bruder zusammen.Was angemessen ist müßt ihr bei der ARGE erfragen weil das überall etwas unterschiedlich gehandhabt wird.Du mußt für deine Mutter keinen Unterhalt zahlen auch nicht wenn du mit ihr gemeinsam in eine Wohnung ziehen solltest.

  • Hallo Kitty,


    es mag sein, dass in "EagleWings" Fall die Unterhaltsberechnung gegen Null läuft, aber das Kinder gegenüber den Eltern nicht unterhaltspflichtig wären, kann man so pauschal nicht ausdrücken.
    BGB § 1609 Nr. 6.
    Ich habe dahingehend auch schon entsprechende Erfahrungen sammeln dürfen.


    LG Berthold

  • Hi Kitty,


    wir sind meines Wissens das einzige Land in Europa, wo im Falle der Not die Kinder gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sind. Allerdings wird diese Unterhaltspflicht gegenüber dem Kindesunterhalt weitaus mehr zugunsten des Unterhaltspflichtigen ausgelegt.
    Wie Du schon sagst, es bedarf eines satten Einkommens oder man hat zu wenig, dass man absetzen könnte.


    LG Berthold

  • Hallo Kitty, Hallo Berthold,


    danke euch schonmal! Find das nicht selbstverständlich sich hier mit solchen Themen zu beschäftigen...!


    Ich habe über Google den Paragraph 1609 BGB gefunden, dieser regelt aber doch unter 6. nur die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten - da es in meinem Fall aber ja quasi nur meine Mutter ist stände Sie ja oben oder? Gibts den irgendwo nachzulesen (in verständlichem Deutsch, bin zwar Kaufmann aber...) wo hier die Einkommensgrenzen gelegt sind und was Ihr zusteht, von mir als auch vom Amt?
    Dann würde ich mich da heute abend mal reinknien um das zu begreifen.


    Ergeben sich aus eurer Sicht gravierende finanzielle Vor-/Nachteile bei den zwei Möglichkeiten alle 4 zusammenziehen bzw. nur Sie und mein Bruder?


    Nächste Woche haben wir auch einen Termin mit einem Bekannten, der über Beziehungen mit jemand vom Amt sprechen will - aber nächste Woche ist schon was spät...


    Gruß "EagleWing" (Feind hört mit...)

  • Hallo Berthold,


    habe gerade erst dein erstes Posting gesehen und den Lesestoff - dann ist der Abend ja gerettet...:rolleyes:
    Danke!
    Aber vielleicht ist das ja alles nicht mehr gültig wenn ich jetzt erkläre warum nur noch bis Mai ALGII - Sie ist da dann seit einem Jahr (oder 1,5 Jahre wg. Krankheit zwischendurch) drin und fällt ihrer Meinung nach dann da raus.
    Ich habe von dem ganzen System ehrlich gesagt keine Ahnung, daher für die Hilfe sehr dankbar!


    Gruß

  • Hallo EagleWind,


    ich wollte nur ausdrücken, dass Kinder durchaus zu Unterhaltszahlungen für die Eltern herangezogen werden können (Beispiel: Mutter oder Vater im Pflegeheim), aber nicht das dies in Deinem Fall auch so sein wird. Du hast ja sicher auch Deine Unkosten, vielleicht gar einen Kredit zu bedienen etc.
    Aufschluss darüber könnte Dir ein Rechtsanwalt oder ein Rechtspfleger beim Amtsgericht geben!


    Das mit dem Zusammenziehen habe ich so verstanden, dass es darum geht, die für 1 Person zu teuere oder zu große Wohnung zu erhalten, deswegen mein Hinweis, ob da nicht schon der Einzug Deines Bruders genügt. Klar, je mehr Leute in einer Wohnung leben, umso kleiner der Mietanteil des Einzelnen. Ansonsten sehe ich da keine weiteren Vor- oder Nachteile, weder für Dich noch für Deine Mutter oder Deinen Bruder.


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ich hatte gedacht die verschiedenen Konstellationen von zusammenziehen hätten finanzielle Auswirkungen.


    Die Wohnung hat leider 130qm² - und da Sie verkauft werden soll muss Sie eh da raus.
    Sehe ich das richtig, dass Ihr und meinem Bruder dann eine 65qm² Wohnung zusteht und mein Bruder die Hälfte von Miete und NK bezahlt (sagen wir mal 250Euro) und die ARGE die übrigen 250 Euro? Zeitlich unbegrenzt? Sie ist halt über 50 und bei der aktuellen Arbeitsmarktlage...
    Erhält Sie dann zusätzlich die Regelleistung von 350 Euro "zum leben" für sich und mein Bruder bestreitet sein Leben von seinem übrigen Ausbildungsgehalt? Vermögen ist keines vorhanden, das Gegenteil ist der Fall...


    Nach diesem Rechner hätte ich in jedem Fall ein bereinigtes Einkommen weit unter dem Selbstbehalt von 1.400 Euro (ich hab hier irgendwo aber was von 990 Euro Pfändungsgrenze gelesen, war vermutlich wieder was anderes).


    Gruß

  • Hallo,


    leider ergibt sich eine weitere Frage, habe bei der Quelle:
    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm
    folgende Textpassage gefunden:


    "Liegen Fläche oder Miete über der Grenze, kann von Ihnen verlangt werden, die Kosten zu senken. Z.B. indem Sie einen Untermieter aufnehmen. Wenn Sie das nicht wollen oder können, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb von drei Monaten umziehen. Und zwar in eine billigere Wohnung."


    Was heißt in diesem Fall innerhalb von drei Monaten - das könnte ja auch nächste Woche heißen wenn die eine Wohnung in petto haben? Oder ganz krass formuliert: Wann muss Sie frühestens damit rechnen rausgeworfen zu werden?


    Von dieser Frage unabhängig habe ich nochmal gerechnet wenn meine Vermutungen aus meinem vorigen Posting richtig wären (?) hätten die zwei ein Budget von 750+350+anteilig Miete und Nebenkosten von der ARGE anteilig für meine Mutter. Das wären bei einer Warmmiete von 500€ noch 850 Euro zum leben. Davon geht dann logischerweise Strom, Nahrungsmittel, Vers. Auto, Busticket, Telefon, Sprit, ein Kredit (200), Kleidung, Haftpflicht etc. ab - dabei komme ich IMMER auf ein negatives Endergebniss, auch wenn ich nur das minimalste rechne. Daher die Frage: Kommt zu diesen 850 Euro "zum leben" für die zwei noch was dazu???


    Entschuldigung für die penatrante Fragerei, ich hoffe ich kann hier wenn das alles überstanden ist auch was zurückgeben. Zumindest werd ich sagen was wir gemacht haben und warum.


    Gruß

  • Hallo EagleWing,


    also erst nochmal: du bist nicht zum Unterhalt deiner Mutter verpflichtet, auch dein Bruder nicht. Deine Mutter und dein Bruder bilden eine HG und keine BG, da dein Bruder für seinen Lebensunterhalt selbst sorgt.
    Wie du schon ermittelt hast, stehen einer Mutter 351 € + halbe Miete zu.
    Dass deine Mutter davon nicht all das leisten kann, was du aufgezählt hast, ist klar. Sie sollte versuchen den Kredit vorübergehend auf Eis zu legen, bis sie eventuell wieder einen Job hat. Wenn das geht. Für was ist denn der Kredit?
    Es ist möglich, dass sie das Auto leider nicht halten kann.
    Weitere Leistungen stehen deiner Mutter nicht zu. Dein Bruder könnte Wohngeld beantragen. Das kann man auch online berechnen lassen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Hallo Jajale,


    habe einen Online-Rechner gefunden, demnach bekäme mein Bruder noch um die 70 Euro Wohngeld.
    Der Kredit war ein Verbraucherkredit für die Wohnungseinrichtung meiner Mutter, die Rate beträgt 200€ im Monat... Es gibt natürlich auch Mietrückstände bzw. minus auf dem Konto.
    Selbst wenn ich das alles außer acht lasse reicht das Budget der zwei dann nur zu einem Leben ohne Puffer - oder ohne Auto, das ist in einer ländlichen Gegend wie bei uns aber nunmal schlecht und für eine Arbeitssuche ein weiteres Hinderniss.


    Ich denke es wird auf alle vier zusammenziehen hinauslaufen. Wenn ich es richtig verstehe steht ihr auch dann ein Miet- und Nebenkostenzuschuss in Höhe von 25% und die Grundsicherung von 351 Euro zu.
    Damit kämen wir irgendwie klar.


    Danke euch!

  • Hallo,
    wir haben uns für die Lösung Hartz4 für meine Mutter und Haushaltsgemeinschaft mit meinem Bruder entschieden.
    Nun ist die Wohnung in die die zwei nun einziehen wollen mit 78qm² und 390€ kalt nicht die kleinste - allerdings ist das ja doch kein Problem da mein Bruder ja für sich selbst sorgen kann und die Hälfte der Miete tragen könnte.


    Nun hat das Amt die Wohnung abgelehnt weil Sie die beiden als BG rechnet und Ihnen somit 60qm² oder 230€ Kaltmiete zustehen.
    Kennt Ihr eine Seite mit dem original Gesetzestext oder Gerichtsurteilen dazu? Meine Ma ist fertig da die Wohnung eine einmalige Chance ist und Sie nun absagen muss...:(


    Und der Sachbearbeiter hat extra eine DINA4-Seite voll gerechnet und alle Kollegen gefragt - vermutlich keine Ahnung...! :mad:


    Gruß Andy

  • Hallo EagleWing,


    im Falle Deines Bruders und Deiner Mutter wird gemäß § 36 SGB XII vermutet, dass sie sich gegenseitig unterstützen. Entsprechend steckt der SB Deinen Bruder in die BG.
    Dein Bruder wie auch Deine Mutter müssen dieser Vermutung mittels einer Erklärung widersprechen und darauf dringen, dass die beiden in "Haushaltsgemeinschaft" miteinander leben, da Dein Bruder seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten kann.
    Er muss dann allerdings die Hälfte der Unterkunftskosten tragen, da Deine Mutter ihrerseits nur noch die Hälfte bezahlt bekommt.


    vG Berthold

  • Hallo EagleWing,


    deine Mutter und dein Bruder bilden auf gar keinen Fall eine BG, denn mit 740 € netto kann er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen (316 € + geschätze 170 € Warmmietanteil = 486 € Bedarf, er hat aber mehr zur Verfügung und ist somit nicht hilfebedürftig).


    Das steht im SGB II § 7 (3)
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Da muss keine Erklärung o.ä. verfasst werden, sie sollen nochmal hingehen und den SB daran erinnern, dass es sowas wie das SGB II gibt, mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen.


    Allerdings weiß ich nicht wie das dann mit der Wohnung ist. Ich glaube auch, dass sie in die größere Wohnung ziehen können, weil die Hälfte der Miete, die deine Mutter bekommt, so hoch sein kann wie für eine alleinstehende Person.
    So würde sich das jedenfalls in einer WG verhalten, und ich denke das zählt auch für eine HG. Entsprechend stehen deiner Mutter auch 351 € Regelleistung zu (in einer BG bekommt sie nur 316). Da müsst ihr dann unbedingt drauf achten.


    Aber ganz sicher mit der Wohnung bin ich mir nicht, vielleicht weiß wer anderes was dazu.


    Geht so schnell wie möglich zur ARGE oder legt vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid ein (4 Wochen Frist).


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale,


    wenn sich EagleWing nicht audrücklich auf eine Haushaltsgemeinschaft beruft, wird von der Vermutung der Bedarfsdeckung ausgegangen, soll heißen, dass man von einer gegenseitigen Unterstützung der beiden ausgeht. Dieser Vermutung ist mit einer Erklärung zu begegnen, dass dem eben nicht so ist.


    Der SB darf sich auf diese Vermutung berufen, wenn dieser nicht widersprochen wird!


    LG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ja, ist schon richtig, dass dem widersprochen werden muss. Aber dabei ist es wichtig sich auf SGB II § 7 (3) Punkt 4 zu berufen. Mehr bedarf es nicht, denn da steht alles klar und deutlich.
    Hier ist nur mal wieder irgendein SB zu blöd, und die, die es nicht besser wissen, stehen dann da.


    Weißt du wie das mit der Wohnung ist, also ob sie als HG sich nach den angemessenen KdU richten müssen? Oder zählt die halbe Miete für die Mutter wie angemessene KdU für eine Person und ebenso die qm?


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale,


    rein vom Rechtsempfinden her würde ich sagen, dass jenem, welcher die halbe Miete zahlt auch die Hälfte der qm zugesprochen werden muss. Entsprechend dürfte die Wohnung nicht mehr unangemessen sein. Die Angemessenheit bezieht sich in diesem Fall ja lediglich nur noch auf die Hälfte der qm und die Hälfte der Kosten. Alles andere wäre doch irgendwie widersinnig, oder?


    Wegen der "Haushaltsgemeinschaft" haben wir etwas aneinander vorbei geredet. Ist schon richtig, was Du schreibst, aber der SB wird ohne diese Erklärung das Einkommen des Nichthilfebedürftigen anrechnen. Deswegen mein Verweis auf § 36 SGB XII.


    LG Berthold

  • Hallo,
    SUPER - das Amt akzeptiert morgen vermutlich (telefonisch vorab) die Wohnung!
    DANKE!!!
    Allerdings haben Sie jetzt gesagt, dass:
    "Das Amt zahlt nämlich weder Kaution, noch Pauschalen für Renovierung und Umzug, da die Wohnung größer als 60m² ist. Dann haben die damit nix zu tun."
    Das ist doch echt lächerlich oder? Die könnten wenigstens den Anteil der Kaution zahlen, den Sie eh zahlen würden wenns ne kleine wäre und renovieren dito. Umzug fällt so oder so an. Der SB scheint seinen Job zu lieben...


    Gruß Andy