Einkommen bei Selbständigen – Anrechnung als Vermögen?

  • Hallo,


    ich bin selbständig und beziehe aufstockendes ALG II. Wie üblich gebe ich bei Antragstellung eine Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für ein halbes Jahr ab, und bekomme vorläufig monatlich einen bestimmten Betrag bewilligt. Da Selbständige mal mehr, mal weniger, mal gar keinen Gewinn haben, sollen sie sich das Geld wenn es mal mehr ist, über den gesamten Bewilligungszeitraum selbst einteilen. Das wäre auch kein Problem, wenn man die höheren Einnahmen am Anfang des Bewilligungszeitraumes hätte. Ich habe zwar monatlich geringe Einnahmen, habe jedoch daneben aus mindestens einer Quelle Honorareinnahmen, für die ich zwar ein knappes halbes Jahr lang arbeite, die ich aber erst gegen Ende des Bewilligungszeitraumes auf einen Schlag ausgezahlt bekomme, woran sich auch nichts ändern lässt.


    Ich besitze einen alten Bausparvertrag, den ich zwar jederzeit kündigen könnte, was ich aber solange es sich vermeiden lässt, nicht tun möchte, da ich dort noch sehr hohe Zinsen bekomme, und man solche Verträge heutzutage nicht mehr bekommt. (Eine Kündigung des Vertrages kann im Übrigen auch nicht im Sinne der ARGE sein, da die Zinseinnahmen Einkommen sind, was meine Bedürftigkeit immerhin um ein paar Euro mindert.)


    Das Problem bei der Sache ist, dass ich neben dem Bausparvertrag nur noch ein geringes Schonvermögen besitzen darf, sprich, ich darf auf dem Girokonto und in bar insgesamt nur noch max. 500,- € haben.


    Wenn ich nun mein Honorar am Ende des Bewilligungszeitraumes überwiesen bekomme, und für eine Weiterbewilligung von ALG II ja wieder neu überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch vorliegen, habe ich, sofern diese Einnahmen als Vermögen gewertet werden, definitiv zu viel auf dem Konto, obwohl ich ja die ganze Zeit über mit viel weniger Geld auskommen musste.


    Eigentlich hatte ich vor, den Weiterbewilligungsantrag zu stellen, bevor diese Einnahmen zufließen, um wenigstens zum Zeitpunkt der Antragstellung, wenn schon nicht zu Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes, nicht zu viel auf dem Konto zu haben. Das Geld wurde nun aber eher überwiesen als erwartet, bzw. als dies bisher üblich war. (Ich muss die Abrechnung immer sofort nach Ende der Tätigkeit dieses Zeitraumes abgeben, und sie geht dann erstmal durch viele Hände, die Bearbeitung etc. ist durch mich nicht beeinflussbar.) Bedeutet das, dass ich nun wegen zu hohen Vermögens gar keinen neuen Antrag zu stellen brauche?
    Das würde bedeuten, dass diese Honorareinnahmen doppelt gezählt würden. Einmal als Einkommen, wodurch ich weniger von der ARGE bekomme(n habe), dann noch mal als Vermögen, das ich erst aufbrauchen muss, bevor ich wieder leistungsberechtigt bin.


    Zudem brauche ich das Geld, um die ersten mindestens fünf bis meist fünfeinhalb Monate des nächsten Bewilligungszeitraumes über die Runden zu kommen, da meine sonstigen Einnahmen zu gering sind, und dann erst wieder kurz vor Ablauf des nächsten Bewilligungszeitraumes eine große Summe Honorareinnahmen zufließt, womit ich dann wieder vor demselben Problem stehe.


    Bin ich somit gezwungen, alle halbe Jahre innerhalb von wenigen Tagen viel Geld „auf den Kopf zu hauen“, größere Anschaffungen zu machen, etc. während ich sonst mit extrem wenig auskommen muss? - Unter „mir das Geld einteilen“ verstehe ich was Anderes.


    Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist, dass ich in diesem Bewilligungszeitraum einen deutlich höheren Gewinn hatte, als meine Schätzung vorher ergab, und ich somit viel Geld an die ARGE zurückzahlen muss – mehr als ich auf meinem Girokonto überhaupt haben darf. Ich weiß, dass die ARGE sich nicht für Schulden interessiert, und man diese immer vor Antragstellung noch schnell tilgen sollte. Wie verhält es sich denn mit eben genannten Forderungen, die die ARGE selbst noch an mich stellen wird? Generell verschulde ich mich nicht gerne, und würde Schulden immer lieber heute als morgen tilgen. Leider muss ich mich aber gedulden, bis der abschließende Bescheid bearbeitet und mir zugegangen ist, was dann wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt sein wird, an dem ich wohl nicht in der Lage sein werde, die Forderung zu begleichen, da ich so viel Geld ja gar nicht besitzen darf. Somit werde ich quasi gezwungen, Geld auszugeben, das mir nicht gehört.


    Muss ich mir tatsächlich bei meinem Vermögen eine Art „Puffer“ für event. Mehreinnahmen nach oben offen lassen, um z.B. Rückzahlungen an die ARGE leisten zu können (,wodurch dann z.B. eine Kündigung des Bausparvertrages unvermeidbar wäre)?
    Dies würde bedeuten, dass mir ein wesentlich geringeres Schönvermögen zugebilligt wird, als anderen ALG II-Empfängern. Zudem würde ich auf diese Weise dafür bestraft, dass ich mehr Aufträge angenommen habe, obwohl ich natürlich angehalten bin, meinen Gewinn stetig zu steigern.


    Gibt es irgendein Gesetz o.ä., in dem steht, dass diese spät gezahlten Honorareinnahmen nicht als Vermögen angerechnet werden dürfen (da es ja dann doppelt gezählt würde), und dass ich den „zuviel“ erwirtschafteten Gewinn solange zusätzlich „aufheben“ darf, um die Rückzahlung an die ARGE leisten zu können (und mir damit dann auch genauso viel Schonvermögen zusteht, wie Leuten, die nicht arbeiten)?


    Ich bin absolut ratlos. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

  • in dem monat es zuflusses deines honorars ist es einkommen, danach wird es dem vermögen zugeschlagen und unterliegt demzufolge den vermögensfreibeträgen.


    Zitat

    Bin ich somit gezwungen, alle halbe Jahre innerhalb von wenigen Tagen viel Geld „auf den Kopf zu hauen


    gezwungen wirst du erstmal zu nichts. du darfst dein vermögen weder verschleiern, verschleudern oder verschenken. aber mach dir mal keine sorge, die arge rechnet dir dann schon vor, wie lange du vom dann überschüssigen vermögen leben musst. sonst wären ja alle in wenigen tagen wieder arm!:o

  • ... aber mach dir mal keine sorge, die arge rechnet dir dann schon vor, wie lange du vom dann überschüssigen vermögen leben musst. sonst wären ja alle in wenigen tagen wieder arm!:o


    Aber ich musste doch bereits die ganzen letzten 6 Monate offiziell von diesem Geld leben, obwohl ich natürlich nicht darüber verfügen konnte. Danach berechnete sich der monatliche Bedarfssatz!
    Es kann doch nicht rechtens sein, dass mir nur aufgrund des ungünstigen Zeitpunktes des Zuflusses dasselbe Geld doppelt(!) abgezogen wird, und ich somit weit weniger habe als Andere! Gibt es in solch einem Fall keine Handlungsspielräume?

  • Hinzu kommt ja noch, dass mir das Geld, für das ich pflichtbewusst zuätzlich gearbeitet habe, um meinen Gewinn zu steigern, und meine Bedürftigkeit herabzusetzen - wozu ich ja auch laut Eingliederungsvereinbarung verpflichtet bin - auf diese Weise ebenfalls von meinem Regelsatz abgezogen wird. - Erst zwingt mich die ARGE, dieses Geld, das mir nicht gehört, auszugeben, um es anschließend von mir zurückzuverlangen.


    Bisher freue ich mich immer noch über zusätzliche Aufträge, und nehme diese natürlich immer an. Aber was soll mich das lehren? Mehraufträge zukünftig lieber abzulehnen, weil mich das nur in Schwierigkeiten bringt???

  • Alle Einkommen werden zweimal im jahr mit der EKS bei der Arge angegeben. danach erfolgt eine Berehnung über Zuschuss fürs Leben. Nach Einreichung der Einkommenssteuer beim Finanzamt wird noch einmal eine Formel zu Berechnung des taatsächlichen Einkommens hinzugezogen.#
    nach dieser Berechnung word dann von Arge mitgeteilt ob das Geld zuviel ausgezahlt war oder nicht.
    Bitte wende dich an deine Steuerberater der dir hoffentlich gut zu Seite steht und dich optimal beraten kann.