Einkommen oder Verrechnung bei KFZ-Steuer??

  • Hallo,


    ich hoffe hier kann mir jmd. mit Fachwissen weiterhelfen.


    Meine Freundin bezieht Hartz4 und besitzt einen PKW.
    Mitte Dezember 2008 wechselte sie die KFZ-Versicherung.


    Nun war es so, dass die alte Versicherung die Sache nicht so schnell bearbeiten konnte.
    D.h.: Sowohl die alte als auch die neue Versicherung buchte Anfang Januar 2009 ihren jeweiligen Versicherungsbeitrag ab. Das "haute" finanziell ganz schön rein, aber wir wussten ja, dass wir im Laufe des 1. Quartals 2009 das Geld der alten Versicherung als Guthaben zurückerstattet bekommen. Dies wird in nächster Zeit geschehen.


    Nun kam uns aber in Sinn, dass das Amt auf die glorreiche Idee kommen könnte, dass dieses Guthaben für uns ein Einkommen ist. Ist das der Fall?? Denn eigentlich ist das ganze ja nur eine Verrechnung bzw. Ausgleich von alten Ausgaben.


    Weiß jmd Rat??


    Liebe Grüße
    Alex

  • Ich verstehe das Problem nicht denn wenn ihr beiden Versicherungen eine Einzugsermächtigung erteilt habt dann hättet ihr doch nur der einen Abbuchung widersprechen müssen.Es hätte doch gar nicht erst zu einer doppelten Bezahlung kommen müssen.Wenn ihr nun die Summe zurückbekommt müßt ihr das bei euren SB erklären und fertig.