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Einkommensanrechnung bei einer Haushaltsgemeinschaft

 
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  #1  
Alt 26.01.2012, 22:50
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Beiträge: 1
Standard Einkommensanrechnung bei einer Haushaltsgemeinschaft

Guten Abend zusammen.

Habe heute schon recht viel rechachiert, bin aber bislang nicht wirklich viel schlauer geworden.
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.

Meine Mutter bezieht Hartz 4 und ich verdiene seit Anfang diesen Jahres 1200 € Netto
Meine Frage ist nun wie viel bei meiner Mutter angerechnet wird.

Hatte gelesen, dass Bei verwandten und verschwägerten Personen, die zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, wird vermutet, dass diese sich gegenseitig unterstützen, soweit dies von ihnen erwartet werden kann (§ 9 Abs. 5 SGB II). Eine solche Unterhaltsleistung wird jedoch erst erwartet, wenn das bereinigte Nettoeinkommen (abzüglich Erwerbstätigenfreibeträge und sonstiger Absetzbeträge) die zweifache Regelleistung von derzeit 374 EUR zuzüglich des Prokopfanteils der Kosten für Unterkunft und Heizung übersteigt (§ 1 Abs. 2 ALG II-VO).

Das wären dann ungefähr 974 € die mir erhalten bleiben müssten. Jetzt frag ich mich ob die komplette Differenz von 226€ (1200€-974€) bei meiner mutter angerechnet werden oder ob dies nur Prozentual geschieht, sprich 10% oder 20% von den 226€?!


Bitte dringend um hilfe!!!
Meine mutter muss nämlich eine Einkommensbescheinigung von mir vorlegen bei der Arge.

Danke im voraus.
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  #2  
Alt 27.01.2012, 02:14
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Beiträge: 1.983
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nichts wird angerechnet, du zahlst nur den mietanteil.
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  #3  
Alt 27.01.2012, 07:59
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Beiträge: 256
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Den Mietanteil und die anteiligen Betriebs- und Nebenkosten.
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