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Einmaliges Einkommen

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  #1  
Alt 11.08.2008, 14:52
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Beiträge: 4
Standard Einmaliges Einkommen

Hallo Leute,
ich bin neu hier und hab gleich eine Frage:
ist es ohne Anrechnung erlaubt, wenn ich einmalig € 50,-- als Umzugshilfe bekomme?
Der Zahler muß von mir eine Quittung haben, gegen die er beim Jobcenter Umzugsgeld bekommt
Danke
Werner
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  #2  
Alt 12.08.2008, 14:24
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.957
Standard

Hallo Wernere!

Umzugshilfe bekommst Du in der Regel vom Amt, also von der ARGE!

Du hast jeden Monat einen Freibetrag von 100€ für die Bedarfsgemeinschaft, wenn Du also einen Geldzugang von 50€ hast gibst Du dies bei der ARGE an, dieser fließt zwar in die Berechnung ein bleib aber, weil eben Freibetrag ohne weitere Folgen für die Bedarfsgemeinschaft, nur angeben musst Du dies weil Du sonst Deiner Meldepflicht nicht nachkommst was zu Sanktionen führen würde.

Gruß
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  #3  
Alt 13.08.2008, 07:01
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Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 4
Standard

Danke für die Info.
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