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#1
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Hallo Leute,
ich bin neu hier und hab gleich eine Frage: ist es ohne Anrechnung erlaubt, wenn ich einmalig € 50,-- als Umzugshilfe bekomme? Der Zahler muß von mir eine Quittung haben, gegen die er beim Jobcenter Umzugsgeld bekommt Danke Werner |
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#2
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Hallo Wernere!
Umzugshilfe bekommst Du in der Regel vom Amt, also von der ARGE! Du hast jeden Monat einen Freibetrag von 100€ für die Bedarfsgemeinschaft, wenn Du also einen Geldzugang von 50€ hast gibst Du dies bei der ARGE an, dieser fließt zwar in die Berechnung ein bleib aber, weil eben Freibetrag ohne weitere Folgen für die Bedarfsgemeinschaft, nur angeben musst Du dies weil Du sonst Deiner Meldepflicht nicht nachkommst was zu Sanktionen führen würde. Gruß |
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#3
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Danke für die Info.
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