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#1
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Hallo,
mein Mann ( kein Anspruch auf Bafög/ Unterhalt durch Eltern) bekommt trotzdem von seinen Eltern monatlich 550 Euro um nicht in Hartz 4 zu rutschen. Darf dieses Geld auf mein Einkommen angerechnet werden ( obwohl es von seinen Eltern NUR für ihn bestimmt ist um über die Runden zu kommen) und zweitens wenn es rechtens ist, gibt es keinen Freibetrag (bin mir nicht sicher was aktuell ist 20% bis 800 Euro oder 15% bis 400 und 30% auf alles darüber) den die ARGE abziehen muss? Ist es rechtens, dass die ARGE das Geld meiner Schwiegereltern angeht, welches diese doch explizit für meinen Mann bestimmt hatten. Sie zahlen ja dann quasi Unterhalt für mich und unsere drei Kindern. Ich steig durch die ganzen Artikel und Paragraphen nicht durch, wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. LG, stephi Geändert von stephi28 (02.04.2009 um 12:14 Uhr) |
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#2
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Wenn ihr als BG zusammenlebt wird das Geld angerechnet.Es ist ja Einkommen auch wenn dieses Geld eigentlich nur für deinen Freund gedacht ist.Der Freibetrag sind 100 Euro und vom Rest dann 20%.
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#3
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Die Eltern können den Betrag mit dem sie den Sohn untersützen aber von der Steuer absetzen - einfach mal nach Höchstbeträgen googeln....und bitte auch die Opfergrenze beachten..
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#4
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Danke für die Antworten.
@Kitty121 Das ist ja das Problem, die ARGE will zwar das Geld als Einkommen anrechnen aber keinen Freibetrag abziehen, da es sich nicht um "Erwerbseinkommen" handelt. Darf sie das? @Laetita Danke für den Tipp, werde ich weiterleiten. Was ist denn eine Opfergrenze? (der Unterhalt wird freiwillig bezahlt, sie müssten gar nicht bezahlen, da mein Mann über 25, verheiratet, Kinder) |
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#5
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Da wird die ARGE leider recht haben.Soviel ich weiß gibt es den Freibetrag nur von Erwerbseinkommen.
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