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#1
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Hallo liebe Nutzer dieses tollen Forums!
Nach einigem Suchen in den bestehenden Themen muß ich nun doch selbst eine Frage loswerden, da nichts so recht auf meine Situation zu passen scheint. Seit Dezember 2008 beziehe ich Harz IV in voller Höhe des Regelsatzes. Aus meiner Beschäftigung, die ich davor hatte, habe ich nun (nach ewigem hin und her ) eine Lohnnachzahlung für Überstunden im September 2008 erhalten. Sie ist nicht hoch, rund 90 € brutto, knapp 60 € netto. Frage: muß ich diese Änderung im Einkommen der Arge melden, da sie doch eigentlich nicht relevant, dh. unter dem 100 € Grundfreibetrag, ist?? Wenn es so ist wie ich vermute und hoffe, dann dürfte mein Harz IV deswegen doch nicht gekürzt werden, oder? Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe! Die Tasse |
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#2
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Hallo tasse,
Du solltest es melden, aber einen Abzug hast Du nicht zu befürchten! vG Berthold |
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