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lohnnachzahlung vor der antragstellung als einkommen?

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  #1  
Alt 10.12.2008, 19:06
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Beiträge: 1
Standard lohnnachzahlung vor der antragstellung als einkommen?

Hallo,

folgender Fall: Ich habe Anfang November Antrag auf ALG II gestellt. Im Oktober erhielt ich aufgrund etwas verquerer Umstände erst den Lohn eines Mini-Jobs für den Monat März. Meine Sachbearbeiterin besteht darauf, dass unabhängig vom Arbeitsmonat alle Einnahmen des Oktobers als Einkommen gewertet werden. Stimmt das?

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  #2  
Alt 10.12.2008, 19:49
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Beiträge: 444
Standard

Beim ALg 2 gilt das Zuflußprinzip ! und das besagt ,daß Einahmen dem Monat zuzuordnen sind in dem sie auf Deinem Konto eingehen... Ist also korrekt so!

Hättest DU aber auch im Infoteil der Seite hier nachlesen können--
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  #3  
Alt 11.12.2008, 10:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das ist leider so auch wenn du das geld erst so spät nachgezahlt bekommen hast gilt alles als Einkommen was im Monat auf dein Konto geht.
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