|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
folgender Fall: Ich habe Anfang November Antrag auf ALG II gestellt. Im Oktober erhielt ich aufgrund etwas verquerer Umstände erst den Lohn eines Mini-Jobs für den Monat März. Meine Sachbearbeiterin besteht darauf, dass unabhängig vom Arbeitsmonat alle Einnahmen des Oktobers als Einkommen gewertet werden. Stimmt das? Freue mich auf eine Antwort |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Beim ALg 2 gilt das Zuflußprinzip ! und das besagt ,daß Einahmen dem Monat zuzuordnen sind in dem sie auf Deinem Konto eingehen... Ist also korrekt so!
Hättest DU aber auch im Infoteil der Seite hier nachlesen können-- |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Das ist leider so auch wenn du das geld erst so spät nachgezahlt bekommen hast gilt alles als Einkommen was im Monat auf dein Konto geht.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vorgehensweise Antragstellung Umzug | Matthias30 | Sozialhilfe | 3 | 10.10.2008 11:32 |
| Hilfe bei Antragstellung | yasmin1302 | Anspruch und Leistungen | 5 | 12.02.2008 11:50 |
| Antragstellung/Krankenhaus | TomTom2 | Anspruch und Leistungen | 1 | 10.06.2007 15:05 |
| Anspruch ab Antragstellung oder Antragbewilligung | Jaeger | Anspruch und Leistungen | 0 | 30.03.2007 22:19 |
| Hartz IV-Anpruch ab dem Tag der Antragstellung? | Tanja79 | Anspruch und Leistungen | 1 | 05.06.2006 13:56 |