neuer Job, Rückzahlung?

  • Hallo,


    Ich habe seit dem 23.09.2009 eine Vollzeitstelle.


    Das Gehalt von der September Woche ist aus technischen Gründen mit auf das Oktober-Gehalt drauf geschlagen.
    Das steht auch auf der Abrechnung und ist auch ersichtlich.


    Jetzt habe ich ein Schreiben vom JobCenter erhalten:


    Ich habe vom 01.10.2009 bis 31.10.2009 Leistung zu unrecht bezogen.


    Mit den nachgewiesenden Einkommensverähltnissen sind sie nicht hilfebedürftig im sinne des §9 SGB2, so dass ein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr besteht.


    Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder Minderung Ihres Anspruchs geführt hat.
    (§ 48 Abs. 1 1 Satz 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X)


    Die Leistung vom 01.10.2009 bis 31.10.2009 sind zu erstatten.



    Ich verstehe das nicht. Wie hätte ich denn ohne hartz4 meine Miete etc. zahlen sollen?
    Mit dem Gehalt vom Oktober lebe ich ja im November usw....
    Ich dachte es wird extra zum Anfang des Monats gezahlt damit es keine Lücke gibt.
    Weil wenn man anfängt zu arbeiten man ja erst am ende eines Monats Geld bekommt.


    Vielen Dank schon mal für eure Aufmerksamkeit.

  • das zuflussprinzip ist entscheidend. sollte also das gehalt noch bis zum 31. 10. auf deinem konto gewesen sein, so hast du für den monat oktober kein anspruch auf alg2 und musst den ende septeber überwiesenen betrag vollständig zurück zahlen.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Das heißt wennmein Gehalt am 01.11.09 Überwiesen ist darf ich das Geld behalten
    und wenn es am 31.10.09 Überwiesen ist nicht??? Wie bescheuert ist das denn???
    Der eine Tag ändert ja nichts an meinen finanziellen Verhältnissen für Oktober.


    Vielen Dank für die Hilfe