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#1
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Hallo,
als Hartz4ler habe ich meinen Riestervertrag nach wenigen Monaten gekündigt. Finanziert hatte ich ihn aus den Einkünften eines bei der Arge gemeldeten Minijobs; also nicht vom ALGII-Geld. Das wäre mir davon auch unmöglich gewesen. Die Rückzahlung ohne Zulagen und ähnlichem von knapp 600 Euro stellt die Arge als Einkommen hin. Für einen logisch denkenden Menschen wie mich unverständlich. Ich hätte das Geld aus meinem Minijob ausgeben dürfen, auf dem Konto liegen lassen, versaufen etc - nur nicht In Riester investieren und dann zurückzahlen lassen. An meinem Minijob war die Arge doch nach Freibetrag auch schon mit 80% beteiligt. Jetzt möchten sie praktisch auch noch den Rest von meinem Verdienst im Minijob. Im Prinzip also 6 Monate umsonst gearbeitet :-( Meine Fragen hierzu : Ist meine Rückzahlung tatsächlich Vermögen ? Falls ja, hat die Arge Anspruch darauf oder gibt es Freibeträge ? Vielleicht hat ja jemand so etwas schon erlebt und kann mir einen Rat geben. Vermögen habe ich nicht und auch mein Konto ist Ultimo bis auf ein paar Münzen leer. Die Rückzahlung ist auch draufgegangen für Reparaturen, nötige Anschaffungen etc. Grüße moinmoin Geändert von moinmoin (30.09.2009 um 17:10 Uhr) |
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#2
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das wird dir war scheinlich an gerechnet. Aber bin mir da nicht ganz sicher da es unter vermögen läuft dir stehn laut arge pro lebens jahr 250 euro zu. Wo sie nicht dran dürfen vielleicht fähst du da auch mit drunter? Mach dich doch mal schlau bei der gewekschaft oder sowas änliches.
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#3
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Hallo,
das ausgezahlte Riester-Geld wird dir nicht als Vermögen angerechnet, sondern als Einkommen. Dabei gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Monat, an dem ausgezahlt wurde, wird es deiner Leistung angerechnet. Die üblichen Freibeträge gelten. Nicht anrechenbar wäre das Geld nur, wenn es zweckgebunden weiter genutzt wird. Das ist in der Tat hart und auch für mich, gerade in solch einem Fall, unverständlich, leider aber nicht zu ändern. Achso, ein Tipp: Wenn du das Geld schon ausgegeben hast, vereinbare mit der ARGE eine Ratenzahlung für die Rückerstattung. LG, Jalale. |
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#4
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Hallo Jalale,
erstmal danke. Nachvollziehbar ist das wirklich nicht mit dem gesunden Menschenverstand. Wie hoch sind die "üblichen" Freibeträge ? Wieviel in etwa muß ich dann von den 600 Euro zurückzahlen ? Grüße moinmoin |
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#5
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Die Freibeträge kennst du ja sicher noch von deinem Mini-Job.
100,- anrechnungsfrei, weitere 20% vom Rest bis hin zu 800,-, danach 10% bis 1200,- €. Für die 600 € sind also 200,- anrechnungsfrei. Vorausgesetzt du hast in dem Monat der Auszahlung keinen Minijob ausgeübt. Sonst wird das zusammen gerechnet und auf die Gesamtsumme gibt es dann den Freibetrag. LG, Jalale. |
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#6
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Im Monat der Auszahlung hatte ich meinen MInijob noch - einen Monat später nicht mehr, da auch dieser Arbeitgeber in Insolvenz gehen mußte.
Danke für Deine Hilfe, moinmoin |
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