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#1
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Hallo,
ich habe ein heftiges Problem: Ich bin im Mai 2008 innerhalb einer Krankschreibung gekündigt worden. Dies teilte ich am 22.05.08 dem Jobcenter mit, woraufhin sie mich ein Antrag auf Hartz IV ausfüllen ließen. Parallel dazu prüfte meine Krankenkasse monatelang einen möglichen Anspruch auf Krankengeld und bewilligte diesen schließlich. Ich stand eine gewisse Zeit ohne Geld da bis die Krankenkasse positiv entschied und war auf Hartz IV angewiesen. Heute kamen zwei Schreiben vom 17.03.2010 indem mein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 22.05.2008 abgelehnt wurde. In dem zweiten Schreiben mit dem Betreff "Endgültige Festsetzung des Leistungsanspruches und Erstattung von zu unrecht gewährten Leistungen nach § 40 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit § 328 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)" werden mit dem Wortlaut " mit Bescheid vom 03.06.2008 wurden Ihnen Leistungen des SGB II nach § 40 SGB II in Verbindung mit § 328 Abs. 1 SGB III vorläufig bewilligt. Es entstand vom 01.062008 bis 30.09.2008 eine Überzahlung von 2.718,74.-€ Diese soll ich unverzüglich zurückzahlen. Habe ich eine Chance auf erfolgreichen Widerspruch? Herzlichen Dank an Euch! cawe |
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#2
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nee, ich tippe mal, dass du der arge die krankengeldzahlungen verschwiegen hast, na sagen wir mal, du hast es vergessen. kann ja mal vorkommen. somit bist du deiner mitwirkungspflicht nicht nachgekomen.
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#3
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nicht ganz, ich hatte während der Antragsstellung kein Krankengeld. Es war ein unklare Situation. Als ich dann ca. 2 Monate später das Krankengeld bekam habe ich angerufen und dies mitgeteilt. Das gleiche Spiel hatte ich während des Beginns des Jobs. Obwohl der Arbeitsvertag vorlag haben sie mir trotz mehrfacher Hinweise 2 Monate weiter Hartz IV bezahlt und ich durfte deshalb schon einmal ca. 1000.- zurück zahlen.
Aber ich sehe auch schwarz... Hätte es wohl vorher von alleine rücküberweisen müssen... Danke für Deine Antwort! Grüße cawe |
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#4
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