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Rückforderung von Leistungen

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  #1  
Alt 10.01.2010, 14:16
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Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Meißen
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Standard Rückforderung von Leistungen

Hallo,
nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Eine Bekannte hat bis vor einigen Monaten einen Job gehabt und aufstockend Leistungen erhalten . Gestern hatte sie einen Brief bekommen in dem sie aufgefordert wird rund 600 € zu viel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung hätte ergeben,dass Zuschläge für Schichtarbeit und Nachtzuschläge nicht mitberechnet worden waren. wer kann mir den Sachverhalt erklären ? Werden solche Zuschläge mit berechnet, kann so einfach eine Rückforderung von 600 € bei laufendem Alg2 Bezug erfolgen. Bitte um Hilfe die Frau ist am Verzweifeln und weiß nicht was sie machen kann (soll). Danke
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  #2  
Alt 10.01.2010, 19:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
Standard

Eine Nach/Neu-berechnug ist normal, ich denke, daß sie Gehaltsabrechnungen hat vorlegen müssen und daraus wird sich dann eine Differenz ergeben haben, wenn sie nicht zahlen kann, wird Ratenzahlung auch akzeptiert.
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