Rückforderung von Leistungen

  • Hallo,
    nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Eine Bekannte hat bis vor einigen Monaten einen Job gehabt und aufstockend Leistungen erhalten . Gestern hatte sie einen Brief bekommen in dem sie aufgefordert wird rund 600 € zu viel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung hätte ergeben,dass Zuschläge für Schichtarbeit und Nachtzuschläge nicht mitberechnet worden waren. wer kann mir den Sachverhalt erklären ? Werden solche Zuschläge mit berechnet, kann so einfach eine Rückforderung von 600 € bei laufendem Alg2 Bezug erfolgen. Bitte um Hilfe die Frau ist am Verzweifeln und weiß nicht was sie machen kann (soll). Danke