Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Rückzahlung von ALG , nach Arbeitsaufnahme

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.02.2010, 14:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung von ALG , nach Arbeitsaufnahme

Hallo,

ich möchte mich vorab entschuldigen falls ich in falschen Forum bin. Aber ich bin total fertig mit den Nerven.


Folgendes Problem:

Nach meiner Ausbildung war ich 6 monate arbeitslos. Für den Zeitraum habe ich ALG 2 bekommen.

Das letzte Geld vom Hartz IV ist am 06.07.2009 geflossen, das war das Geld für den Monat Juli 09.

Gleichzeitig habe ich meine neue Stelle in den gleichen Monat bekommen und das mein erster Lohn ist am 31.07.2009 auf mein Konto eingegangen, das ist aber für den Monat August gedacht, weil ich kriege ja kein Geld im voraus...

Nun will das Arbeitsamt dass ich das Geld für den Monat zurückzahle, wenn ich das mache dann habe ich doch einen Monat umsonst gearbeitet.

Frage 1: muss ich das zurückzahlen??


Desweiteren: habe ich damals um die arbeit aufnehmen zu können meine kleine in den Kindergarten gesteckt und die große in den Hort..

Wir haben auch Kinderzuschlaggeld beantragt sowie wie Wohngeld. Nun wie ihr wißt dauert es bis die den Antrag bearbeiten und das Geld auszahlen.

Damals habe ich die Monatsbeiträge für kindergarten und Hort, aus der eigenen Tasche bezahlt.

Nun will die ARGE das Geld was ich für das Kindergarten bekommen sollte, ebenfalls als Eigenkapital oder bzw. einnahmen anrechnen.

Ich finde das so was von ungerecht und gemein..

Ich hoffe es war nicht zu sehr ausführliche, aber ich bin total wütend auf dieses System.. Danke im VOraus
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.02.2010, 15:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Die Situation (und da kann ich dich leider kaum beruhigen) ist total dumm. Alles, was in einen (kalendermäßig gesehen) Monat fällt, zählt für diesen Monat auch als "Einnahme". Da du im Juli zwei Mal Geld erhalten hast, also einmal ja am 06.07. und dann noch einmal Ende Juli, zählt das alles für den Juli, so dass du im Juli (bürokratisch gesehen) "zuviel" hast. (Wirklich: total blöd). Vielleicht hilft hier dann doch noch einmal ein "klärendes" Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin. Leider ist das Ganze schon Monate her, sonst hätte ich eine andere Idee.

Das andere, was mir auffällt ist, dass du sowohl Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt hast. ALG II und Wohn- und Kindergeld schließen sich aber gegenseitig aus. Genauer gesagt bedeutet dies, dass du "entweder" ALG II erhalten kannst/wirst [U]oder[U] Wohngeld und Kindergeldzuschlag neben deinem (einem) Einkommen. Alle drei Varianten auf einmal - das geht (leider) nicht, schließt sich aus.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Finanzielle Förderung bei Arbeitsaufnahme (auswärts) nach Umschulung Cyno Anspruch und Leistungen 0 28.06.2009 09:40
Rückzahlung nach Weihnachtsgeld des Partners ivry Einkommensanrechnung 3 17.01.2009 09:58
Rückzahlung nach Arbeitsaufnahme jerry74 Einkommensanrechnung 3 30.08.2008 12:00
Übergangsgeld nach Arbeitsaufnahme Angel77 Anspruch und Leistungen 4 22.04.2008 17:43
Vorlage div. Unterlagen nach Arbeitsaufnahme delphin1604 Anspruch und Leistungen 2 14.04.2008 14:22