Rückzahlung wegen Überzahlung

  • Hallo


    Also ich habe im Forum ähnliche Themen gefunden doch möchte ich ein neues eröffnen, da ich denke das hier ein spezieller Vorfall vorliegt.


    Nun zu meinem Problem:


    Heute hat meine Mutter und ich ein schreiben von der ARGE erhalten mit einer Rückzahlung wegen Überzahlung.
    Meiner Mutter wurden 342 Euro und mir 1720 Euro rückgefordert.
    Insgesamt also über 2060 Euro !
    Und ich war erstmal natürlich total schockiert und hab dann angefangen zu googeln und nach langem hin und her nun ne Hilfe über Foren zu suchen begonnen.


    Nun ist es so, dass meine Mutter und ich seit Januar 07 Hartz 4 empfänger sind, jedoch ist der knackpunkt an der Sache die, das ich erst nen Jahr später erfahren hab das ich Hartz4 Emfpänger bin. Schließlich bekommt mein Vater die ganze Hilfe vom Amt, da er für uns sorgt.
    Er ist Rentnerund so kam es dann das ich in den Ferien und Wochenden nebenbei gejobt hatte da ich Schüler bin und über die schlechte finanzielle Lage meiner Eltern bescheid weiß.
    Hinzu kommt das ich noch deshalb eine Kreditkarte beantragt hatte und darauf ebenfalls ca. 600€ zu zahlen sind.
    Ich frage mich da bloss wie soll ich das ganze zurück zahlen ? Ich bin SChüler und arbeiten kann ich nicht mehr da mein ABI vor der Tür steht und ich zeitlich nicht kann.


    Es ist ja so das ich nichts von der Sache wusste, dass ich Hartz4 Empfänger bin und mich auch nicht daran erinnern kann jemals nen Antrag ausgefüllt und unterschrieben zu haben.


    Ich bin total fassungslos und weiß keinen Ausweg mehr hoffe ihr könnt mir TIpps geben etc. bevor ich zur Anhörung gehen werden und dann vlt. anschließend noch zum ANwalt ( Müsste dann die Beratungshilfe beantragen) ?

  • Hallo Frank R !


    klare rechtliche Lage für Dich, Du zahlst gar nichts zurück!


    a) weil Du noch Schüler bist und b) weil Du von dem Antrag nichts wusstest,


    Ich denke mal das Du auch nichts unterschrieben hast.


    Wer war der Antragsteller ? Vater oder Mutter?


    Ihr zählt zudem als Bedarfsgemeinschaft.


    Wenn Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, geht mit dem Bescheid zum gericht und bittet um kostenlose Rechtsbeihilfe, die wird in der Regel gewährt und max. 10 € verlangt sich dann der Rechtsanwalt. Manchmal kann man euch auf dem Amtsgericht sogar einen RA nennen der mit dem Sozialrecht sehr gut vertraut ist.


    Ich denke mal das die ARGE in den Forderungen schon entsprechende Freibeträge in Abzug gebracht hat, aber ein guter Rechtsanwalt wird sicherlich mehr für euch rausholen können.


    In jedem Bescheid steht natürlich alles was die Belehrung von Zuverdiensten betrifft, aber von Dir eben diesen Betrag einzufordern ist meines erachtens nicht zulässig, da man als Schüler eigentlich nicht im Berufsleben steht.


    Ohne anwaltliche Hilfe wirdder Widerspruch für euch allerdings schwierig, da die prüfende Rechtsstelle ja auch eine der ARGE anhängige Abteilung ist. Im Grunde sind Widersprüche schon deshalb überflüssig nur wenn man diesen Weg der doppelten Begründung nicht geht verliert man beim Sozialgericht schon einen Vorteil, denn das verfahren wäre wohlmöglich nicht entstanden, hätte die ARGE den Widerspruch akzeptiert.


    Also selbst wenn auf den Widerspruch hin ein negativer Bescheid erfolgt keine Angst, das ist in der Regel so weil sich die ARGE im Recht wähnt, dann also ab vors Sozialgericht!


    Viel Glück!