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#1
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Hallo zusammen,
Folgende Problematik: Wir bekommen seit Mai 2011 Hartz4 , 300 € haben wir Freibetrag vom Elterngeld. Für das Jahr 2010 bekommen wir von der Steuer knapp 400 € raus. Das wollen die behalten ,so weit so gut. Aber für das Jahr 2010 übernehmen die Kameraden die Nebenkosten-Nachzahlung von 216 € nicht.!!! Da haben sie ja noch gearbeitet, meint die Sachbearbeiterin. Was ist das für ein Zirkus, lohnt sich da ein Anwalt ??? Mit besten Grüssen, T. |
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#2
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das ist falsch, denn es greift eindeutig das zufluss(in dem fall das abfluss)prinzip.
oder kann es sein, dass ihr mit eurer miete am oberen limit des in eurem landkreies/stadt erlaubten liegt? dann wäre allerdings die argumentation -da haben sie ja noch gearbeitet hinfällig. nicht immer gleich zum anwalt rennen, leg doch erstmal wiederspruch ein! |
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#3
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Erst mal Danke !!!
Nein mit der Miete liegen wir genau drin 564 € warm. 2 Erwachsene 1 Kind. 3 Zimmer Wohnung. |
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#4
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Hallo in die Runde,
Kann mir mal bitte jemand das mit dem Zulfluss und Abfluss erklären. Danke, ![]() T. |
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#5
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Im Falle Deiner NK-Abrechnung ist nicht maßgeblich, wann diese Nebenkosten entstanden sind, sondern wann Du die Abrechnung erhalten hast. Hast Du selbige während des Bezuges von Sozialleistungen erhalten, muss sie vom Jobcenter im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden.
Bezgl. der Steuererstattung gelten als Zuflusszeitpunkt Monat und Jahr, in welchem die Erstattung Deinem Konto gutgeschrieben wurde. Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#6
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Alles klar,
Werde heut gleich mal telefonieren. Danke!!! T. |
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