Studentin(Bafoeg) in BG mit ALGII -Empfänger

  • Hallo,
    vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, momentan finde ich irgendwie von offizieller Seite keine konkreten Aussagen.
    Also, ich bin Studentin (in NRW), bekomme 512Euro Bafoeg und lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft – er bekommt Alg2.


    Nun habe ich schon mehrmals gelesen und auch durch Anruf bei der Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren, dass Bafoeg fürs Arbeitslosengeld meines Freundes nicht angerechnet wird.
    Ich bekomme weiterhin noch Halbwaisenrente (175,30Euro) und (mein)Kindergeld (164Euro) und wir bezahlen zusammen 240,85Euro Miete und insg. 75Euro Gas –Warmwasser.


    Aufgrund der Aussage der Sachbearbeiterin der ARGE, dass mein Bafoeg in die Berechnung mit einbezogen wird, hat mein Freund gegen die bisherigen Bescheide Widerspruch eingelegt. Wir haben die Antwort bekommen, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und zwar aus dem Grund, dass das Bafoeg zwar nicht angerechnet wird, aber:


    „Bezieht jedoch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem BaföG und hat daneben noch weiteres Einkommen und übersteigt das gesamte Einkommen seinen Bedarf nach dem BaföG, dann kommt es zur Anrechnung des weiteren Einkommens auf die Leistungen der weiteren Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft.“


    Das ist zwar ein schöner Absatz im Widerspruchsbescheid, ist aber (neben allen Unwichtigen Erklärungen in dem Schreiben, die zu unserem Anliegen eigtl. gar nichts zur Sache tun) als einziges nicht mit einem Gesetzesverweis belegt.


    Die ARGE hat dann daraus folgende Berechnungen geschlossen:


    Mein Freund hätte Anspruch auf 466,17 Euro Arbeitslosengeld (316Euro Regelleistung +150,17 Euro für den Anteil Miete und Heizung)


    Nach Rechnung der ARGE habe ich Anspruch auf 526,18Euro Bafoeg(müsst ich also mal beim Bafoeg-Amt fragen warum die Differenz zu dem was ich wirklich bekomme)


    Das ergibt dann
    Mein Bafoeg 512,00
    Kindergeld 164,00
    Waisenrente 175,30
    ------------------------------------------------------------
    Gesamteinkommen 851,30


    Abzügl. Bedarf nach Bafoeg 526,18
    Abzügl Pauschbetrag f. Versicherungen 30,00


    Anrechnungsbetrag monatlich 295,12


    So, die 466,17 theoretischen Anspruchs meines Partners minus die 295,12 Euro Unterhalt von mir an meinen Partner ergeben ein Arbeitslosengeld von 171,05Euro!! ????????


    Ist das so richtig oder bezahlen die uns zu wenig? Sollte sich mein Freund einen Rechtsanwalt suchen um nun gegen die Entscheidung beim Sozialgericht Klage zu erheben und wo bitte steht, dass Studentenbafoeg mit in die Berechnung einbezogen wird?
    Ich weiß, das ist ein rießen Batzen den ich hier aufgelistet habe, aber vll kann mir irgendjemand ja mal sagen wie wir weiter vorgehen sollen oder ob wir uns einfach mit den 171 Euro zufrieden geben sollen!?
    Liebste Grüße und Danke im Voraus!!

  • Hallo,


    BaföG darf nicht angerechnet werden, da es eine zweckbestimmte Einnahme ist (SGB II § 11 (3) Nr. 1). Aber weitere Einnahmen, die über das BAföG hinaus bezogen werden, dürfen angerechnet werden.
    Zudem deckt dein BAföG deinen Bedarf (also 316 € + 150 € Miete), somit werden Kindergeld und Waisenrente bei deinem Freund angerechnet, da du sie ja nicht benötigst um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
    Es gibt ein Gerichtsurteil, dass BAföG als zweckbestimmt nach SGB II $ 11 (3) einstuft.
    Wo der Rest gesetzlich verankert steht, weiß ich leider nicht.


    Tut mir leid, dass ich dir nichts postives sagen konnte.


    LG, Jalale.

  • Danke für deine Antwort!
    Die Aufschlüsselung,wie Bafoeg (nicht)angerechnet wird, ist ja auch eigtl. logisch. Wobei das Problem eben die unklare Informationslage ist.
    Von der oben genannten Hotline wurde mir gesagt dass Studenten gar nicht zu einer BG gehören dürfen, dies wurde in der Antwort der ARGE widerlegt.
    Mir oder meinem Partner wurde vorher nie genau erklärt(auch auf persönliche Nachfrage) wie mein Bafoeg nun in die Rechnung einbezogen wird bzw. eben wieder rausgerechnet...
    Unter den ganzen verschiedenen Antworten ob mein Bafoeg nun wichtig ist oder nicht (und auch weil ich Probleme mitm Bafoeg-Amt hatte)habe ich bspw. vergessen im November meinem Freund den neuen (wesentlich höheren) Bafoegbescheid für die ARGE zu geben, weshalb sie natürlich jetzt eine Rückzahlung der überschüssigen Beträge fordern, sprich: von den 171€werden demn. je nach Gut-Will der ARGE nochmals mind. 50€ abgerechnet. Und das in der Zeit wo wir endlich aus unsrer 45qm Bruchbude rauswollen....das der Betrag(trotz sparsamer lebensverhältnisse) nicht unseren Bedarf deckt ist noch ne ganz andere Sache.
    Ahoi :)


    p.s.: eigentlich wollten wir ja nur, dass mein freund wieder krankenversichert ist....so, genug ausgekotzt!

  • Also - mein Sohn ist auch Student und erhält Bafög und daneben 72 € Unterhalt vom Vater. Er zählte bei uns nicht zur BG, das heißt, er lief in allen Berechnungen mit Null durch - eben weil er Student ist und für sich selbst sorgen kann -. Nun ist das aber vielleicht zwischen Eltern-Kindern etwas anders geregelt.


    1. Anrechnung Halbwaisenrente und Kindergeld


    Aber da sind wir bei dem Punkt, der mich interessiert, und den du selbst angesprochen hattest. Du schriebst: "„Bezieht jedoch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem BaföG und hat daneben noch weiteres Einkommen und übersteigt das gesamte Einkommen seinen Bedarf nach dem BaföG, dann kommt es zur Anrechnung des weiteren Einkommens auf die Leistungen der weiteren Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft.“


    Das ist zwar ein schöner Absatz im Widerspruchsbescheid, ist aber (neben allen Unwichtigen Erklärungen in dem Schreiben, die zu unserem Anliegen eigtl. gar nichts zur Sache tun) als einziges nicht mit einem Gesetzesverweis belegt."


    Üblicherweise unterlegen die doch nahezu jede Entscheidung im Widerspruchsverfahren mit irgendwelchen Paragraphen, und daher würde ich in dieser Richtung noch einmal Infos einholen. Übrigens ist doch eigentlich auch das Kindergeld eine für dich zweckbestimmte Einnahme? Wrum sollst du denn sozusagen dein Kindergeld abgeben? Auch dazu irgendwo etwas Konkretes (irgendwelche §§) zu finden, wäre vielleicht hilfreich.


    2. Rückzahlung wegen Bafögerhöhung


    Erhöhung Bafög dürfte doch keine Rolle spielen, weil das Amt doch selbst geschrieben hat: "übersteigt das gesamte Einkommen seinen Bedarf nach dem BaföG, dann kommt es zur Anrechnung des weiteren Einkommens ..."


    Die können doch nicht die Rückzahlung verlangen, wenn sie auf einer Bafög-Erhöhung beruht, zumals sie selbst ausführen, dass das Bafög nicht berücksichtigt wird (werden darf). Das geht ja aus deren eigener Begründung hervor.



    Gruß. Lirafe

  • Ja und genau das ist die Sache. Im ersten Moment denkt man eben, dass die garnicht wissen müssen wieviel Bafoeg ich bekomme....Aber: Die ARGE berechnet, wieviel Bafoeg ich theoretisch bekommen müsste(einem Student steht etwa 360€fürs Leben etc. zu und dazu noch die Miete + Heizung bis zu nem gewissen Höchstwert).
    Diesen theoretischen Wert vergleichen sie mit meinem wirklichen Bafoeg-Satz(dazu brauchen sie meinen Bafoeg-Bescheid)
    Ich denke mal, da es elternabhängiges Bafoeg ist, könnte in diesem Vergleich dann eine Differenz entstehen.
    So bekommt man in Wirklichkeit weniger Bafoeg, als man haben müsste und die ARGE gleicht das aus, indem sie den fehlenden Betrag nicht für den Unterhalt des Partners berechnet. In meinem Fall sind das die die 526€ theoretisches Bafoeg - 512€ wirkliches Bafoeg.
    Es ist für mein (Rechts-)Verständnis halt ein wenig "unfair", dass ich meinem Freund so viel Unterhalt zahlen muss, obwohl er noch nicht mal ALGI bezogen hat( er hatte sich vorher 4Jahre lang nirgendwo gemeldet und ist im September sofort in AlgII gerutscht) und hilft mir auch nicht gerade beim Studium.


    Bzgl. der Nachzahlung sind noch ganz andere Sachen schiefgelaufen. Erstmal wird mir oder meinem Freund die Falschangabe für Oktober(Anfang Semester) vorgeworfen, obwohl mein Bafoeg-Antrag mit der neuen Berechnung erst Ende November kam, ich hätte vorher also gar keine Änderung angeben können. Weiter wurde bei der Höhe der Forderung unterschiedliches gesagt. Die Sachbearbeiterin rechnet womöglich Kindergeld oder Halbwaisenrent nicht mit ein und kommt deshalb auf einen niedrigeren Rückforderungsbetrag. Im Widerspruchbescheid rechnen sie alles ein und es werden die 171€ herausgerechnet(hier ham se sich auch wieder um 10€ für unsern Nachteil verrechnet, eigtl steh da 161€)was dann bedeuten würde dass wir mehr nachzahlen müssen.
    Gilt denn nun der erste Bescheid über die Rückforderung oder der möglicherweise auf uns zukommende neue und höhere Betrag??
    Ich glaub es is schon fast ne Verschiebung in ne neue Forumssparte nötig.
    Danke jedenfalls, wir werden erstmal einen erklärenden Brief schreiben, ggf. Einspruch wg. der zwei Monate erheben(versuchen kann mans ja) und vll rutscht mein Freund eh bald in Sozialhilfe....

  • Also nochmal: Dein Bafög dürfen die nicht angehen, weder normal, noch betreffend Rückforderung. Denn eines ist klar. Das Bafög ist höher bemessen, als die Regelsätze. Das hat seinen Grund. Um es anschaulich zu verdeutlichen, folgendes: Schulbücher und Klassenfahrten, Dinge, die nicht in den Regelsatz fallen, werden Kindern von ALG II - Beziehern "extra" gewährt. Studenten müssen von dem Bafög neben Büchern etc. auch noch ihre Studiengebühren oder sonstigen Studentenbeiträge bezahlen. Daher ein höherer Satz als der Regelsatz für ALG II-Bezieher. Was aber für deinen Fall auch gravierend ist: Das Bafög darf dir ungeachtet all dessen ohnehin nicht komplett angerechnet werden (das macht kein Amt regulär). Studenten-Bafög ist zur Hälfte ein Kredit, so dass sie dir, wenn sie es denn überhaupt fälschlicherweise einbeziehen (auch die Nachzahlung/Erhöhung), maximal den hälftigen Anteil anrechnen dürfen. Irgendwie scheint bei euch alles falsch.


    L.G. Lirafe

  • naja, sie schließen es ja in die Berechnung ein, ziehen es aber dann von der Gesamtsumme wieder ab. Sogesehen berechnen sie also nur das Kindergeld und die Halbwaisenrente für den Unterhalt meines Partners ........minus die rd 14€ die mir noch zustehen.(In der Zeit, für die die Rückzahlung berechnet wurde, haben sie mir also mehr von meinem Kindergeld und Rente zugesprochen, da ich ja im Vergleich mit ihrer Bafoeg-Berechnung zu wenig Bafoeg vom Bafoeg-Amt bekommen habe. Da ich vergessen habe meine Bafoeg-Erhöhung zu melden, wurde ich somit fälschlicherweise "begünstigt").
    Zur Berechnung nehmen sie die Gesetze zur Ausbildungsförderung aus dem Bafoeg
    ....nur dass sie sich am Ausbildungsgesetz orientieren und mir danach eine Art Regelsatz für Studenten berechnen, und dass sie nach diesem theoretischen Satz schauen, wieviel ich vom Bafoeg-Amt nicht bekomme(wär ja eigtl. nen Vorteil für uns),
    ist wohl eher ein inoffizielles Vorgehen und nirgendwo mit einem Gesetz belegt(zumindest wurde mir nix genannt) und deshalb konnt ich nur annehmen, dass die meinen Bafoeg-Antrag nicht brauchen(hätt ichs anders gewusst, hätt ich auch nicht vergessen ihn abzugeben!)


    Dass es ein Darlehens-Ding ist wird bei dieser Berechnung für den Regelsatz eines Studenten nicht berücksichtigt. Zur Verdeutlichung mal aus dem Wiederspruchsbescheid:
    Der Bedarf einer Studentin berechnet sich nach § 13 BAföG. Diese Vorschrift lautet:
    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
    1. Fachschulklassen.....
    2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 366 Euro


    (2)Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende
    1. bei seinen Eltern wohnt....
    2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 146 Euro.


    (3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag...übersteigen, erhöht sich der dort genannte Betrag um bis zu monatlich 72 Euro. .....
    ...
    Demzufolge ergibt sich für Frau XXX folgende Bedarfsberechnung nach dem BAföG:
    366,00€ - Bedarf nach §13 Abs. 1 Nr 2 BAföG
    146,00€ - Bedarf nach §13 Abs. 2 Nr 2 BAföG (Bedarf der Unterkunft)
    4,18€ - Bedarf nach § 13 Abs. 3 BAföG


    =526,18€ - Gesamtbedarf


    Dieser Betrag ist zur Auffassung der Widerspruchsstelle der ARGE-XXX auch als Gesamtbedarf des BAföG Anspruchs zu Grunde zu legen.(nach welchem Gesetz/Verordnung????)


    Und dann die oben genannte Berechnung zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages/Unterhalt aus meinem Einkommen.

  • Hallo,


    Ein Student gehört dann nicht zur BG, wenn er bei seinen Eltern lebt. In deinem Fall lebst du ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deinem Freund und ihr bildet natürlich eine BG.


    Dein BAföG darf nicht angerechnet werden, egal wie hoch es ist. D.h. ein neuer höher Bezug darf keinen geringeren Bedarf für deinen Freund bedeuten und damit auch keine Nachzahlung mit sich ziehen.
    Melden musst du ihn natürlich trotzdem.


    Kindergeld wird zumindest bei Kindern, die bei Eltern leben, dann auf die Regelleistung der Eltern angerechnet, wenn das Kind für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also aus der BG fällt, und der Unterhalt so hoch ist, dass das KG "überhangt", also den Bedarf übersteigt.


    Es ist also anzunehmen, dass bei KG- Empfängern, die in einer BG leben (nicht die Eltern), das überschüssige KG angerechnet wird.
    Ob das irgendwo steht und wo das steht, weiß ich nicht.


    Ich würde beim Jobcenter nachfragen auf welchen Gestzestext oder auf welcher Verordnung sich das ganze bezieht.


    LG, Jalale.

  • also, da mir einiges hier bezüglich der Nachzahlung Kopfzerbrechen bereitet hat, hab ich nochmal nachgeschaut. folgendes ist nach meinen neuesten überlegungen :) passiert:


    Zum 1. September 2008 stellte mein Freund zum ersten Mal den ALGII-Antrag.
    Da gab ich auch meinen alten Bafoeg-Bescheid (etwa 440€) ab.
    Die ARGE schickte uns dann am 29.September den Bescheid- meinem Freund standen danach ab dem 1.September rund 330€ zu.
    Im Septeber(oder wann auch immer) wurde das oben genannte Bafoeg-Gesetz §13 geändert. Daraus ergab sich dann im Oktober eine Erhöhung meines Bafoeg-Betrages.
    In der Gesetzesänderung steht dazu der Hinweis:


    "Hinweis: Die Beträge in den Absätzen 1 bis 3 gelten für Bewilligungszeiträume, die zum 1. August 2008 oder später beginnen. Bewilligungszeiträume, die schon davor begonnen haben, profitieren erst ab 1. Oktober 2008 davon. Bis dahin gelten die Beträge wie im alten § 13."


    Meine Vermutung ist, die ARGE hat diesen Hinweis übersehen und im September bereits mit den neuen, höheren Bafoeg-Beträgen gerechnet und dadaurch festgestellt, dass mir ein hoher Betrag meiner Halbwaisenrente und Kindergeld vom Bafoeg-AMT angerechnet würde.
    In Wirklichkeit bekam ich im September aber den normalen Bafoeg-Betrag minus gerade mal rd. 10€ angerechnete Halbwaisenrente und Kindergeld.
    Für September wurde meinem Freund also bereits zu viel Arbeitslosengeld bezahlt.
    Sie hätten also nur diese 10€ angerechnetes kindergeld und Hallbwaisenrente erkennen müssen und meinem Freund den Rest als Unterhalt anrechnen müssen, d.h. wir hätten da weniger als die 330€ bekommen müssen.
    Dann hätten sie uns für Oktober eine neue Berechnung zuschicken müssen, durch den er mehr Arbeitslosengeld bekommen hätte, weil ich ja vergessen habe die Bafoegerhöhung anzugeben.
    Uns wäre zu dem Zeitpunkt aufgefallen, dass sich irgendwas in der Berechnung verändert hat und ich hätte zumindest die Möglichkeit gehabt zu sagen, dass ich noch auf meinen neuen Bafoeg-Bescheid warte.
    Sie hätten dann mit dem neuen Betrag gerechnet und wären darauf gekommen, dass ihm doch nicht mehr zusteht als im September.........es wäre niemals zu dem Rückforderungsbetrag gekommen.
    Nun, wir haben ja schon einen Widerspruch bezüglich der Nachzahlung (mit einer anderen Begründung) eingelegt. Der wurde abgelehnt. Wenn wir darauf aufmerksam machen, dass bereits im September zu viel bezahlt wurde, müssen wir damit rechnen noch mehr zurückzuzahlen. Aber die ganze Rückzahlungsnummer beruht ja auf diesem Fehler der ARGE, den Hinweis im Gesetz übersehen zu haben.


    So, wer jetzt noch durchblickt möge mir bitte sagen, wie wir (Außer Rechtsanwalt und Beratung, für letztere besteht nämlich schon ein Termin) vorgehen.

  • Hallo,


    wenn ich ehrlich bin: keine Ahnung. Ist irgendwie alles ganz schön viel. Du hast auch gar nicht geschrieben seit wann du studierst, so dass ich gar nicht weiß welche Regelung auf dich zutrifft.
    Ist doch gut, dass ihr nun einen Termin beim Anwalt habt. Der kann euch bestimmt weiter helfen.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.