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#1
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Hallo,
ich (alleinerziehend) habe von Januar bis Juli 2009 ALG II bezogen und auf 400 Euro Basis gearbeitet. Ich habe meinen Ex Partner auf Unterhaltzahlungen (Zeitraum okt.08 bis Juni 09) verklagt. Die Zahlung steht noch aus. Greift hier auch das Zuflussprinzip oder muss ich das Geld ans Amt erstatten? Da der Kleine ab August im Kindergarten ist, kann ich Halbtags arbeiten und bin aus der Mühle ALG II zum Glück raus. Vielen Dank schon mal für Eure Infos. Lieben Gruß |
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#2
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Wenn du den Unterhalt nachgezahlt bekommst ist es maßgeblich ob du bei Zahlungseingang noch Leistungen bekommst.Wenn du noch Leistungen erhälst dann würde dieses Geld angerechnet werden ansonsten gehört es dir und du mußt da auch nichts der ARGE zahlen.
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