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Verrechnung des Gehaltes obwohl nicht verheiratet

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  #1  
Alt 28.02.2010, 13:55
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Standard Verrechnung des Gehaltes obwohl nicht verheiratet

Hallöchen,

nach Suche in diesem Forum bin ich über dieses Thema gestolpert: Einkommensverrechnung obwohl nicht verheiratet!?
Bin aber nicht sicher ob dies auch bei mir zutrifft.

Ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung, vor etwa 2,5 Jahren ist meine Freundin zu mir gezogen. Ich war derzeit in Ausbildung, sie arbeitslos, dadurch zahlte das Amt keinen Mietanteil "unerlaubter Umzug". Dies war für mich OK, da ich die Wohnung davor ja auch schon alleine zahlte.
Nach der Ausbildung war ich dann einige Monate Arbeitslos, ich erhielt aufstockendes Hartz4, sie das normale Hartz 4.
Nun habe ich eine Arbeit gefunden und muss mich dafür selbstständig machen, so weit ok. Ich ging am Freitag zum Amt um mich abzumelden, dort wurde mir gesagt, dass wenn ich mehr verdiene wie unser gemeinsamer Hartz4 Anspruch, sie ebenfalls nichts mehr bekommt.
Ich frage mich nun ob dies rechtens ist, da wir nicht verheiratet sind, wir keine Kinder haben und auch sonst getrennte Konten hatten. Würde ich die Beziehung beenden und sie müsste wieder zu ihren Eltern ziehen, so müsste das Amt ja auch bezahlen, da ich ja nicht unterhaltsverpflichtet bin.

Wie im oben genannten Beitrag treffen die Punkte des genannten Paragraphen auch nicht zu, außer das mit dem "mehr als 1 Jahr zusammenleben".
Somit die Frage, kann ich dagegen was tun? Oder nur indem sie wieder auszieht/sich ummeldet?

Mit besten Grüßen
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  #2  
Alt 28.02.2010, 17:39
micha007
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Sicher, Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und da wird das gemeinsame Einkommen angerechnet.
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  #3  
Alt 28.02.2010, 18:53
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Danke für die Antwort.

Mir ist jedoch nicht klar warum wir als Bedarfsgemeinschaft gelten und ich für sie aufkommen muss. Denn im oben genannten Fall arbeitet ja auch nur eine Person und die andere nicht, trotzdem muss sie nicht für ihren Freund aufkommen. Wieso muss ich dann für meine Freundin aufkommen?
Denn wie gesagt, dies hätte eine Trennung (zumindest räumlich) zur Folge, dadurch muss das Amt ja dann auch wieder zahlen.
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  #4  
Alt 28.02.2010, 19:09
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was ich nicht ganz verstehe.. habt ihr nun eine Beziehung oder nicht ? ..
wenn sie nun eine Arbeit finden würde, würde sie evtl auch keine Kohle vom Amt bekommen, wo liegt euer Problem..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #5  
Alt 28.02.2010, 20:58
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Nur ich habe momentan Arbeit, da ich aber nach der Ausbildung noch keine Jahrelange "Berufserfahrung" vorweisen kann, ist der Verdienst nicht wirklich so prickelnd. Deswegen bekomme ich in etwa das, was wir zusammen an Hartz4 bekommen haben.
Wenn sie Arbeit finden würde, würden wir natürlich nichts mehr vom Amt bekommen, bräuchten wir ja dann auch nicht mehr. Aber da nur ich Arbeit habe und das Amt nun der Ansicht ist, ich muss sie zu 100% mitfinanzieren, stellt sich eben die Frage ob das so rechtens ist. Und wir haben eine Beziehung, sind aber nicht verheiratet und haben auch keine Kinder. Falls das Amt Recht hat, müsste sie eben wieder zu ihren Eltern ziehen, denn dann würde sie wieder Hartz4 bekommen und ich hab meinen kompletten Lohn. Was gibt es da nicht zu verstehen?

EDIT: Das Harz4 gerade so zum Überleben reicht, brauch ich ja hier denke ich nicht zu erwähnen. Während der Ausbildung hatte ich auch das, was ich nun an Hartz4 bekommen hatte. Für neue Geräte oder dergleichen bleibt kein Geld übrig. Aber auch Dinge wie Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, Stereoanlage usw. geben irgendwann den Geist auf. Meine Geräte sind fast alle von mir Amateurhaft repariert und halten gerade noch so durch, deswegen brauche ich das Geld von meiner Arbeit für solche Dinge und ich finde wenn man 40-45 Stunden die Woche arbeitet sollte sowas auch drin sein!

Geändert von Watson (28.02.2010 um 21:03 Uhr)
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  #6  
Alt 01.03.2010, 15:44
micha007
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@bineNRW, diesem Herren geht es eigenlich nur um Tips wie die Allgemeinheit am besten zu bescheißen ist.

Zitat:
Zitat von Watson Beitrag anzeigen
Denn wie gesagt, dies hätte eine Trennung (zumindest räumlich) zur Folge, dadurch muss das Amt ja dann auch wieder zahlen.
Zitat sagt doch alles
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  #7  
Alt 01.03.2010, 20:00
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Beiträge: 5
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Die Unterstellung ist einfach nur eine Frechheit. Denn andere haben auch eine Beziehung, leben nicht in einer Wohnung zusammen und bekommen dadurch auch ihr ALG2, auch wenn der andere arbeitet. Aber wenn ich das ungerecht finde, dann betrüge ich die Allgemeinheit, interessante Auffassung, na dir wünsche ich, dass du mal in die gleiche Lage kommst.
Arbeiten und trotzdem Hartz4 Niveau, ja und ich wünsche dir auch das du dann auch einen Job hast wie ich indem du meist mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten musst.
Mal sehen wie gerecht du das finden würdest.
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