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#1
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Guten morgen!
Ich habe am 15 Januar angefangen zu arbeiten, zu dem Zeitpunkt habe ich ja die Harz 4 Leistung für Januar schon bekommen. Beim Amt sagte mann mir das ich versuchen soll den 1. lohn erst nach dem 1. Februar zu bekommem weil ich dann nichts für die erhaltenen Januar leistungen zurückzahlen zu brauche. Das hat auch so geklappt. da ich nur halbtags gearbeitet habe habe ich immer noch einen zuschuß vom amt bekommen. Jetzt meine eigendliche frage: Mein Arbeitsvertrag läuft jetzt zum 30.6 aus, kündigung habe ich, Arbeitslos bin ich gemeldet! Meine frage ist: wenn ich jetzt meinen letzten lohn für Juni vor dem 1. 7. bekomme wird das geld trotzdem angerechnet? oder habe ich dann die möglichkeit mir von dem letzten lohn endlich eine neue Waschmaschiene zu kasufen und etwas zu sparen? ![]() mfg nils |
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#2
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Das ist sensationell, das Amt gibt Empfehlungen, um nicht zurück zahlen zu müssen. Nach dem Zuflußprinzip sollte das letzte Geld vor dem 1.7. auf dem Konto sein, damit es dann nicht während der Bedürftigkeit "zufließt"
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#3
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Also wenn ich dich richtig verstehe, dann würde ich am 30.6 meinen letzten lohn bekommen.
und ab dem 1.7 dann nicht mehr die 200 euro zuschuß vom amt sonder die volle harz 4 leistung? das ist regelbar das ich das geld früh bekomme nur wie mache ich das mit dem amt? sobald ich das geld habe kontoauzug hin und um neuberechnung bitten? Wie lange dauert so was? mfg |
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#4
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Das Geld sollte spätestens am 30.06 bei dir aufs Konto gehen und dann kannst du ja schon vorher einen neuen Antrag stellen bzw. eine Veränderungsmitteilung abgeben damit ab 1.07. dein Anspruch neu berechnet ist und du dein Geld bekommst.Den Geldeingang bescheinigst du dem Amt dann so bald du den Kontoauszug hast.
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