Wird das Ausbildungseinkommen angerechnet?

  • Hallo,


    ich bin Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (17+18). Beide Kinder fangen am 1.08.09 eine Ausbildung an.
    Ich Habe einen Mini job und bekomme 100 euro jeden Monat.Meine Kinder bekommen jeder 500 euro Netto jeden monat (erste zahlung 1.9.09). Was wird mir davon angerechnet und was nicht? Können wir noch weitere Leistungen in anspruch nehmen? Das Amt hat uns zum 1.8.09 schon das einkommen meiner kinder angerechnet obwohl sie zum 1.09.09 das erste mal lohn bekommen. ist das rechtens? ich weiß nicht wie ich am 1.08.09 alles bezahlt bekomme.
    Ich würde mich sehr um eine Antwort und hilfe freuen.


    Tanja

  • Hallo!


    Die Ausbildungsvergütung der Kinder wird wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet, da sie dem Lohn gleich steht. Allerdings hat er hier Anspruch auf Freibeträge. (Fahrtkosten u.s.w.)
    Der Zufluss der Gehaltszahlungen ist entscheidend. Die Arge geht davon aus, dass das Lehrlingsengelt noch im Monat August auf euren Konten gutgeschrieben wird. Somit ist es richtig, dass ihr ab dem 01.08. weniger Leistungen von der Arge bekommt. Sollte das Entgelt erst im September überwiesen sein, so könntet ihr eine Nachzahlung verlangen.
    Was steht denn zu den Gehaltszahlungen in den Lehrverträgen?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Du solltest erstmal auf die Ausbildungsverträge schauen ob dort direkt die Zahlung des Gehaltes angegeben ist.Wenn nicht dann erkundige dich in den Betrieben wie diese zahlen.Du kannst dir das auch mit Hinweis auf die ARGE schriftlich geben lassen wenn die Vergütung erst immer zu Anfang des Folgemonates überwiesen wird damit du für den Monat Ausgust die volle Leistung bekommst.Ansonsten würde ich dir empfehlen bei der Höhe des zukünftigen Einkommens deiner Kinder bei der ARGe ein Formular für eine Haushaltsgemeinschaft anzufordern und dies auszufüllen denn damit sind deine Kinder selbstständig und müßten sich nur an den Mietkosten beteiligen und ihr Einkommen wird dir nicht zugerechnet.Deine Kinder bekommen ja auch noch das Kindergeld.Eventuell müßtest du einen Abzweigantrag für das Kindergeld bei der Famileinkasse stellen indem deine Kinder ihr Kindergeld gleich auf ihr Konto überwiesen bekommen so das diese Zahlungen bei die gar nicht mehr erscheinen.